Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/sodeg.php 14.10.2020 07:40:46 Uhr 29.01.2023 00:23:59 Uhr |
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Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG
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Sachgebiet Verwendungsnachweisprüfung
Herr Beide/Frau Klemisch
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jugendamt-vnp@dresden.de
Die Landeshauptstadt Dresden hat sich zum stadteinheitlichen Umsetzungsverfahren des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes abgestimmt. Ab sofort können soziale Dienstleister nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bei der Landeshauptstadt Dresden Zuschüsse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie am 16. März 2020, in einem Rechtsverhältnis zum Sozialamt, Amt für Kindertagesbetreuung oder Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden standen, Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen und Leistungen erbrachten.
Das Antragsformular ist nachstehend als online ausfüll- und druckbares Dokument verlinkt. Die Anträge müssen bei dem jeweils zuständigen Fachamt eingereicht werden. In den Fällen, in denen ein sozialer Dienstleister mit mehreren Fachämtern in Rechtsbeziehung stand, muss er das entsprechend im Antragsformular angeben und bei jedem zuständigen Fachbereich einen Antrag stellen.
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass im Sinne eines Sicherstellungsauftrags zugunsten der sozialen Dienstleister wirtschaftlich nachteilige Folgen der Coronavirus-Pandemie durch Zuschüsse abgefedert werden können.
Dieser Schutzschirm greift nur, wenn die bisher von den Leistungsträgern finanzierten Leistungen wegen hoheitlicher Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Krise nicht oder nicht mehr vollständig erbracht werden können (Betriebsschließung, Kontaktverbot u. ä.) und somit der eigentliche Vergütungsanspruch der sozialen Dienstleister entfällt. Das SodEG kommt weiterhin nur zur Anwendung, wenn der Bestand des Unternehmens, des sozialen Dienstleisters oder der Einrichtung nicht durch Zuflüsse anderer vorrangiger Mittel gesichert werden kann. Soweit Leistungen weiter erbracht werden, werden sie im bisherigen Verfahren finanziert und abgerechnet.
Bitte beachten Sie auch die FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG).
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) (*.pdf, 926 KB)
Die vorliegende pdf-Datei ist nicht komplett barrierefrei, da sich der Inhalt ausschließlich an ein kleines Fachpublikum richtet. Informationen zum Inhalt erhalten Sie per E-Mail unter jugendamt-vnp@dresden.de.
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Hinweisblatt zu den Informationspflichten (*.pdf, 833 KB)
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FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG
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