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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/jugendhilfeplanung/planungsrahmen/konzept_beteiligung_an_jhp.php 11.01.2024 08:36:50 Uhr 05.05.2024 21:58:56 Uhr

Konzept zur Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten an Jugendhilfeplanung

Die UN-Kinderrechtskonvention beschreibt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht haben, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Entscheidungen beteiligt zu werden, die ihre Person betreffen (UN-KRK Art. 12, Abs. 1).

Der Beteiligung von Adressatinnen und Adressaten an der Jugendhilfeplanung ist im Teil I (Allgemeiner Teil) des Planungsrahmens der Kinder- und Jugendhilfe (V1772/17 vom 30. November 2017) bereits wichtiger Schwerpunkt. Junge Menschen benötigen für ihre Entwicklung weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Die vollen politischen Wahl- und Beteiligungsrechte stehen ihnen (noch) nicht zu, ebenso die jede/-m (erwachsenen) Bürger/-in zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitbestimmung. Daher ist es sehr bedeutsam, ob und in welchem Maße ihnen Partizipationsrechte zugesprochen werden.

Das vorliegende Konzept definiert den Rahmen der Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten an der Jugendhilfeplanung. Die abstrakten Erfordernisse und Zielsetzungen der Jugendhilfeplanung gilt es mit konkreten lebensweltlichen Angeboten zu operationalisieren. Es ist evident, dass z. B. verschiedene soziale Milieus verschiedene Angebote wahrnehmen, Jugendliche anders als Kinder oder Eltern partizipieren und geschlechterdifferenzierte Perspektiven bestehen. Das vorliegende Konzept versteht sich als allgemeiner Orientierungsrahmen im Wissen und Bewusstsein um Diversität im Hinblick auf Geschlecht, soziale, ethnische oder kulturelle Herkunft, religiöse Überzeugungen usw., ohne dass diese Aspekte im Folgenden detailliert ausgeführt oder wiederkehrend angeführt werden.