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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/elternweb/eltern-im-dialog/elternmitwirkung.php 22.08.2024 08:08:42 Uhr 21.11.2024 10:16:58 Uhr

Elternmitwirkung

Nutzen Sie die Chance, die Zukunft Ihrer Kinder mitzugestalten. Zukunft beginnt jetzt!
Farbige, plastische Puzzle-Teile

Erziehung findet nicht nur in der Familie statt. Für Eltern gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich auch im öffentlichen Leben für die Interessen von Kindern und Familien einzusetzen. Eltern können ehrenamtlich zum Beispiel in Elternvertretungen in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Schulen sowie in Elterninitiativen mitwirken.

Gesetzliche Grundlagen dafür finden sich im Gesetz über Kindertageseinrichtungen,  § 6 Mitwirkung von Kindern und Erziehungsberechtigten, im Sächsischen Schulgesetz, § 45 Elternvertretung sowie in der Elternmitwirkungsverordnung.

Mitwirkungsmöglichkeiten in Dresden und Sachsen

  • Eltern aus Dresdner Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in öffentlicher oder freier Trägerschaft sowie Eltern aus der Kindertagespflege finden im Stadtelternrat ihre kommunale Elternvertretung.
  • Gremien der Elternvertretung in Sachsens Schulen sind Klassenelternsprecher, Elternrat, Kreiselternrat und Landeselternrat.
Grafische Darstellung der Gremien