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Jugendinformation
Was ist Jugendinformation?
Als eigenständiges Arbeitsfeld ist Jugendinformation eher weniger bekannt. Dabei hat es in Deutschland bereits eine rund vierzigjährige Geschichte.
Lesen Sie im Folgenden unsere Arbeitsfelddefinition.
Jugendliche und junge Erwachsene haben einen besonders hohen Informationsbedarf, denn sie werden mit vielen Fragestellungen auf dem Weg zum Erwachsenwerden konfrontiert. Sie sind auf der Suche nach einem erfüllenden Beruf, machen erste partnerschaftliche Erfahrungen, möchten sich ehrenamtlich engagieren oder müssen lernen, mit ihren Finanzen umzugehen.
Jugendinformationsdienste in Deutschland haben die Aufgabe, junge Menschen bei ihren vielfältigen Informationsbedürfnissen und Fragen zu unterstützen. Die Angebote sind unabhängig und kostenlos.
Es gibt in der Bundesrepublik ca. 40 Einrichtungen, die Jugendliche und ihre Bezugspersonen persönlich, via E-Mail und/oder per Internetplattform informieren und beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sind meist Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und ihre Dienste sind größtenteils im Bereich der Jugendarbeit angesiedelt.
Das Besondere an diesen Jugendinformationsdiensten ist, dass sie für alle Fragestellungen der Jugendlichen bereitstehen und sich nicht ausschließlich auf einen Bereich spezialisiert haben.
Durch Information und Beratung können Jugendinformationsdienste jungen Menschen Hilfe zur Selbsthilfe in ihrer individuellen Situation geben.
Jugendinformation hat das Ziel, jungen Menschen Informationen über Angebote der Jugendhilfe in verständlicher Form bereit zu stellen, sie über die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und die Angebotsformen aufzuklären sowie ihnen Hilfestellungen für die Inanspruchnahme sozialer Dienste zu geben. Jugendinformation möchte Orientierung und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Jugendinformationsdienste sind in der Regel für die eigentliche Individualberatung und Begleitung von Hilfesuchenden nicht zuständig, sondern sie vermitteln unter Maßgabe des § 5 SGB VIII an geeignete soziale Dienste. Durch umfassende Information erhalten die Adressaten Entscheidungshilfen, ob und welchen Dienst sie letztlich in Anspruch nehmen. Die Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechtes nach SGB VIII erhält durch das Handeln der Jugendinformation eine besondere Bedeutung, da sich die Adressaten hier über das Angebot und die Spezifika sozialer Dienste informieren können, bevor sie diese in Anspruch nehmen. Insofern stellt der § 5 SGB VIII, Abs. 1 eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage für die Jugendinformation dar: "Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen." Der Hinweis auf das Wunsch- und Wahlrecht muss Gegenstand aller Beratungen durch Jugendinformationsdienste sein, um den Adressaten der Jugendhilfe die Inanspruchnahme dieses Rechtes zu ermöglichen. Das setzt allerdings ein unabhängiges Agieren der Mitarbeiter in den Jugendinformationsdiensten voraus. Ein Jugendinformationsdienst darf keine Einrichtung bzw. keinen Träger besonders empfehlen. Vielmehr muss er die Spezifika und Unterschiede darstellen können, um dem Auskunftssuchenden eine Grundlage für eine eigenständige Entscheidung zu geben.
Jugendinformation ist dazu geeignet, Benachteiligungen abzubauen und allen jungen Menschen, unabhängig von kulturellen, körperlichen, geschlechtsspezifischen, intellektuellen oder ökonomischen Bedingungen den Zugang zu Informationen im Allgemeinen und zu sozialen Diensten im Besonderen zu ermöglichen.
Jugendinformationsdienste arbeiten nach unterschiedlichen Konzepten und mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang. So sind eine Reihe von spezialisierten Jugendinformationseinrichtungen vorzufinden, die ausschließlich Angebote der Jugendinformation unterbreiten. Diese Einrichtungen halten in der Regel komplexe Informations- und Beratungsangebote bereit und nutzen hierfür eine Reihe unterschiedlicher Formen und Medien. Häufig ergänzen diese Einrichtungen ihre Konzepte durch medienpädagogische und offene Angebote für Kinder und Jugendliche oder durch Seminare und Projekte. Andere Jugendinformationsdienste unterbreiten entsprechende Angebote neben anderen jugendhilflichen und/oder jugendkulturellen Angeboten. Bei diesen Diensten reduziert sich das Leistungsangebot häufig auf den Bereich der Information, eine umfassende Beratung wird nicht angeboten.
Europäische Charta der Jugendinformation 2004
Angenommen am 19. November 2004 auf der 15. Vollversammlung der European Youth Information and Counselling Agency (ERYICA) in Bratislava (Slowakische Republik).
Angenommen am 19. November 2004 auf der 15. Vollversammlung der European Youth Information and Counselling Agency (ERYICA) in Bratislava (Slowakische Republik).
Präambel
In einer komplexen Gesellschaft und in einem integrierten Europa, das viele Herausforderungen und Möglichkeiten mit sich bringt, sind der Zugang zu Informationen sowie die Fähigkeit, Informationen auszuwerten und zu nutzen, für junge Europäer und Europäerinnen wichtiger denn je. Jugendinformation kann ihnen helfen, ihre Wünsche zu verwirklichen, und ihre Partizipation als aktive Mitglieder der Gesellschaft fördern. Information sollte in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die die Möglichkeiten der jungen Menschen erweitert und ihre Eigenständigkeit sowie die Übernahme von Verantwortung fördert.
Der Respekt gegenüber der Demokratie, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten beinhaltet das Recht aller Jugendlichen, im Hinblick auf alle ihre Fragen und Bedürfnisse Zugang zu vollständiger, objektiver, verständlicher und zuverlässiger Information zu haben. Dieses Recht auf Information wurde in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", im "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", in der "Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten" sowie in der "Empfehlung N° (90) 7 des Europarats zur Information und Beratung von Jugendlichen in Europa" anerkannt. Dieses Recht bildet auch die Basis der Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Jugendinformation.
Einleitung
Allgemeine Jugendinformation deckt alle Themen ab, die Jugendliche interessieren, und kann ein großes Spektrum an Angeboten beinhalten: Information, Beratung, Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung, Betreuung und Training, Vernetzung und Empfehlung von Fachstellen. Diese Aktivitäten können von Jugendinformationszentren oder von Jugendinformationsdiensten, die in anderen Strukturen angesiedelt sind, zur Verfügung gestellt werden oder durch Nutzung elektronischer und anderer Medien angeboten werden. Die Prinzipien dieser Charta sollen bei allen Formen der allgemeinen Jugendinformation angewandt werden. Sie stellen die Basis dar zur Einrichtung von Mindeststandards und Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen, die in allen Ländern vorgenommen werden sollen als Elemente eines umfassenden, schlüssigen und koordinierten Ansatzes der Jugendinformation, die Teil der Jugendpolitik ist.
Prinzipien
Die folgenden Prinzipien stellen Richtlinien für die allgemeine Jugendinformation dar, die das Recht der Jugendlichen auf Information gewährleisten sollen:
- Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste stehen ausnahmslos allen Jugendlichen offen.
- Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sind bestrebt, allen Jugendlichen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu den Informationen zu garantieren, ungeachtet ihrer Situation, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres sozialen Standes. Besondere Berücksichtigung finden hierbei benachteiligte Gruppen und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen.
- Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sollen leicht zugänglich sein, ohne dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie für junge Menschen attraktiv sind und eine freundliche Atmosphäre vermitteln. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen.
- Die zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf den Fragestellungen der Jugendlichen sowie dem wahrgenommenen Informationsbedarf. Sie decken alle Themenbereiche ab, die Jugendlichen interessieren könnten, und werden fortlaufend weiterentwickelt, um neue Themen einzubeziehen.
- Jeder Nutzer/jede Nutzerin wird als Individuum respektiert und die Beantwortung jeder Anfrage in personalisierter Form gehandhabt. Dies soll in einer Weise geschehen, die die Nutzer/-innen befähigt, eigene Entscheidungen zu treffen, ihre Eigenständigkeit fördert und ihnen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten hilft, Informationen auszuwerten und zu nutzen.
- Jugendinformationsdienste sind kostenlos.
- Informationen werden in einer Form bereitgestellt, die sowohl die Privatsphäre der Nutzer/-innen als auch deren Recht auf Anonymität respektiert.
- Die Informationen werden von speziell dafür geschultem Personal in professioneller Form zur Verfügung gestellt.
- Die bereitgestellten Informationen sind vollständig, aktuell, präzise, zweckmäßig und benutzerfreundlich.
Jegliche Anstrengung wird unternommen, um die Objektivität der zur Verfügung gestellten Informationen durch den Pluralismus und die Verifizierung der genutzten Quellen zu gewährleisten. - Jegliche Anstrengung wird unternommen, um die Objektivität der zur Verfügung
gestellten Informationen durch den Pluralismus und die Verifizierung der genutzten Quellen
zu gewährleisten. - Die angebotenen Informationen sind frei von jeglichem religiösen, politischen, ideologischen oder kommerziellen Einfluss.
- Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sind bestrebt, die größtmögliche Zahl von Jugendlichen zu erreichen, sich dabei effektiver und für verschiedene Gruppen und Bedürfnisse geeigneter Formen zu bedienen und bei der Wahl ihrer Strategien, Methoden und Mittel kreativ und innovativ zu sein.
- Den Jugendlichen wird die Möglichkeit gegeben, sich in geeigneter Form an den verschiedenen Stufen der Jugendinformation zu beteiligen, sowohl auf lokaler, regionaler, nationaler als auch internationaler Ebene. Dies kann u. a. folgendes beinhalten: Feststellung des Informationsbedarfs, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen, Leitung und Auswertung von Informationsdiensten und -projekten sowie Peer-Group-Aktivitäten.
- Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste arbeiten mit anderen Jugendeinrichtungen und Strukturen zusammen, besonders innerhalb des eigenen geographischen Gebietes, und vernetzen sich mit Personen und Trägern, die mit Jugendlichen arbeiten.
- Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste helfen den Jugendlichen sowohl beim Zugang zu Informationen, die über moderne Informations- und Kommunikationstechnologien verbreitet werden, als auch ihre Fähigkeiten zu entwickeln, diese zu nutzen.
- Jeder Sponsor von Jugendinformationsarbeit darf in keiner Form Einwirkung nehmen, die das Jugendinformationszentrum oder den Jugendinformationsdienst an der Anwendung der Prinzipien dieser Charta hindert.
© ERYICA 2004
Europäische Charta der Jugendinformation 2018
Angenommen in Cascais (Portugal) am 27. April 2018 auf der 29. Vollversammlung der Europäischen Agentur für Jugendinformation und Jugendberatung (ERYICA)
Angenommen in Cascais (Portugal) am 27. April 2018 auf der 29. Vollversammlung der Europäischen Agentur für Jugendinformation und Jugendberatung (ERYICA)
Präambel
In einer komplexen, digitalisierten Gesellschaft und in einer vernetzten Welt, die viele Herausforderungen und Möglichkeiten mit sich bringt, sind der Zugang zu Informationen sowie die Fähigkeit, Informationen auszuwerten und zu nutzen für junge Menschen aus Europa und darüber hinaus wichtiger denn je. Jugendinformation kann ihnen helfen, ihre Wünsche zu verwirklichen und ihre
Partizipation als aktive Mitglieder der Gesellschaft fördern. Information sollte in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die die Möglichkeiten der jungen Menschen erweitert und ihre Eigenständigkeit sowie die Selbstbefähigung fördert.
Der Respekt gegenüber der Demokratie, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten beinhaltet das Recht aller Jugendlichen, im Hinblick auf alle ihre Fragen und Bedürfnisse Zugang zu umfassender, objektiver, verständlicher und zuverlässiger Information zu haben. Dieses Recht auf Information wurde in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, in der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten“ sowie in der „Empfehlung N° (90) 7, CM/Rec(2010)8 und CM/Rec(2016)7 des Europarats zur Information und Beratung von Jugendlichen in Europa“ anerkannt. Dieses Recht bildet auch die Basis der Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Jugendinformation.
Allgemeine Jugendinformation deckt alle Themen ab, die Jugendliche interessieren, und kann ein breites Spektrum an Angeboten beinhalten: Information, Beratung, Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung, Betreuung, Begleitung und Training, Vernetzung und Empfehlung von Fachstellen, um junge Menschen einzubeziehen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Diese Aktivitäten können von Jugendinformationszentren oder von Jugendinformationsdiensten, die in anderen Strukturen angesiedelt sind, zur Verfügung gestellt werden. Die Prinzipien dieser Charta sollen bei allen Formen der allgemeinen Jugendinformation angewandt werden. Sie stellen die Basis zur Einrichtung von Mindeststandards und Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen dar. Diese sollen in allen Ländern vorgenommen als Elemente eines umfassenden, schlüssigen und koordinierten Ansatzes der Jugendinformation, die integraler Bestandteil der Jugendpolitik ist, vorgenommen werden.
Prinzipien
1. UNABHÄNGIG
1.1 Die bereitgestellten Informationen sind umfassend. Sie bieten einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten und basieren auf vielfältigen und verifizierten Quellen.
1.2 Die angebotenen Informationen sind frei von jeglichem religiösen, politischen, ideologischen oder kommerziellen Einfluss.
1.3 Finanzierungsquellen von Jugendinformationsarbeit dürfen der Anwendung keiner der Prinzipien dieser Charta entgegenstehen.
2. ZUGÄNGLICH
2.1 Jugendinformationsdienste garantieren allen Jugendlichen gleiche Zugangsmöglichkeiten.
2.2 Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sind für junge Menschen leicht zugänglich, attraktiv und sichtbar.
2.3 Jugendinformation wird in einer für Jugendliche verständlichen Form angeboten.
3. INKLUSIV
3.1 Jugendinformationsdienste stehen allen jungen Menschen offen, ohne jede Form der Diskriminierung.
3.2 Jugendinformationsdienste sind für alle Jugendlichen kostenlos.
3.3 Jugendinformationszentren und Jugendinformationsdienste sind bestrebt die größtmögliche Zahl von Jugendlichen zu erreichen und sich dabei für verschiedene Gruppen und Bedarfe effektiver und geeigneter Formen zu bedienen.
4. BEDARFSORIENTIERT
4.1 Jugendinformationsdienste basieren auf den Bedürfnissen junger Menschen.
4.2 Die zur Verfügung gestellten Informationen decken alle Themenbereiche ab, die für Jugendliche von Bedeutung sind.
4.3 Jeder Nutzer/jede Nutzerin wird als Individuum respektiert und die Beantwortung jeder Anfrage in personalisierter und somit effektiver und angemessener Weise gehandhabt.
4.4 Jugendinformationsstrukturen verfügen über ausreichend Personal, um personalisierte Unterstützung und Dienste gewährleisten zu können.
5. EMPOWERING
5.1 Jugendinformationsdienste ermächtigen und befähigen junge Menschen und fördern ihre Eigenständigkeit.
5.2 Jugendinformationsdienste vermitteln jungen Menschen Medien- und Informationskompetenzen, die ihnen dabei helfen auf sichere und verantwortungsbewusste Weise zu handeln.
5.3 Jugendinformationsdienste fördern aktive Bürgerschaft und Beteiligung von jungen Menschen.
6. PARTIZIPATIV
6.1 Junge Menschen sind auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formen an der Erstellung, Verbreitung und Bewertung von Jugendinformation beteiligt.
6.2 Jugendinformationsdienste bieten Peer-to-Peer-Aktivitäten eine Plattform.
6.3 Junge Menschen werden dazu ermutigt, Feedback zu geben und sich somit an der fortlaufenden Entwicklung von Jugendinformationsdiensten zu beteiligen.
7. ETHISCH
7.1 Jugendinformationsdienste respektieren das Recht junger Menschen auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Anonymität. Jugendinformationsdienste stellen ein geschütztes Umfeld für junge Menschen dar.
7.2 Die Kriterien für die Auswahl von Informationen werden öffentlich und nachvollziehbar gemacht. Der Urheber/die Urheberin sowie der Zweck der Information sind eindeutig und sichtbar.
7.3 Alle erstellten oder weiterverbreiteten Informationen sind präzise, vollständig, aktuell und geprüft.
8. PROFESSIONELL
8.1 Jugendinformationsdienste werden von speziell dafür geschultem Personal in professioneller Form zur Verfügung gestellt.
8.2 In der Jugendinformation Tätige verfügen über Medien- und Informationskompetenzen.
8.3 Jugendinformationsdienste arbeiten mit relevanten Akteuren und Akteurinnen zusammen, um Bedürfnisse zu ermitteln, Synergien zu erkennen, Expertise auszutauschen und Jugendinformation sichtbar zu machen.
8.4 In der Jugendinformation Tätige arbeiten auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene zusammen und tauschen Beispiele guter Praxis und Wissen aus.
8.5 In der Jugendinformation Tätige stellen sicher, dass Jugendliche über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um auf sie ausgerichtete digitale Dienste nutzen zu können.
9. PROAKTIV
9.1 Jugendinformationsdienste sind innovativ bei der Wahl ihrer Strategien, Methoden und Mittel, um junge Menschen zu erreichen.
9.2 In der Jugendinformation tätige Personen kennen neue Entwicklungen und relevante Gesetze. Sie halten sich in Bezug auf zu jugendkulturelle Trends auf dem Laufenden.
9.3 In der Jugendinformation Tätige sind in der Medien- und Informationslandschaft proaktive Akteure und Akteurinnen, um die Sichtbarkeit qualitativer Jugendinformation sicherzustellen.
© ERYICA 2018