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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/2023/07/bildungspaket-vom-sozialamt.php 07.07.2023 07:28:53 Uhr 28.04.2024 09:56:15 Uhr

NEWS: Bildungspaket vom Sozialamt – Leistungen einfach online beantragen

Mit Online-Assistenten Zeit und Wege sparen

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung erhalten, können ab sofort ihren Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe digital beim Sozialamt einreichen. Ausfüllen, Bestätigen, Versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause. Der Online-Assistent auf www.dresden.de/bildungspaket spart Zeit und Wege zu Behörden. Für Familien, die Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, steht die Funktion derzeit noch nicht zur Verfügung.

Für eine Leistung des Bildungspaketes wirbt die Landeshauptstadt Dresden von Dienstag, 11. Juli, 14 Tage lang auf 100 City-Light-Plakaten im gesamten Stadtgebiet. Unter dem Slogan „Wir fördern Mitmachen!“ und dem Zusatz „Weitersagen!“ will sie bewirken, dass noch mehr Kinder und Jugendliche von dem Zuschuss auf soziale Teilhabe profitieren. 

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket und wie hoch ist die Förderung?

Mittagessen: Das Bildungspaket unterstützt Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort sowie Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen. Übernommen werden die tatsächlichen Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, auch in den Ferien. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (belegte Brötchen, Müsli-Riegel u. a.) sowie Getränke und Vesper werden nicht gefördert. 

Nachhilfe/Lernförderung: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse für außerschulische Lernförderung, auch Nachhilfestunden genannt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung ihrer Lehrkraft an der allgemein- oder berufsbildenden Schule.

Mitmachen/Freizeitaktivitäten: Kinder und Jugendliche können ein Budget von pauschal 15 Euro pro Monat für gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten nutzen. Bis zu 180 Euro im Jahr sind möglich. Der Zuschuss kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Babyschwimmen, Fußballverein, Tanzclub oder Zirkusprojekt), Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikschule oder Zeichenkurs), angeleitete kulturelle Bildung (zum Beispiel Museumsprojekt) und Freizeiten (zum Beispiel Ferienlager oder Jugendweihefahrt).

Ausflüge und Fahrten: Erstattet werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit Kita, Hort und allgemein- sowie berufsbildender Schule.
Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler an allgemein-und berufsbildenden Schulen erhalten einen Zuschuss zur Schülerbeförderung, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind. In der Regel werden die Kosten für das sogenannte Bildungsticket im Umfang von 15 Euro pro Monat übernommen. Wird der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt, gibt es keinen Zuschuss.

Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen erhalten zweimal im Jahr eine Pauschale für persönlichen Schulbedarf: 116 Euro zum Schuljahresanfang, 58 Euro zum Halbjahr (Stand 2023). Das Geld ist für Schultasche und Sportsachen sowie für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial, wie zum Beispiel Füllfederhalter, Stifte, Zirkel, Hefte und Papier.

Wer hat Anspruch?

Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wer Asylbewerberleistung erhält, kann ebenfalls einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind bzw. die Familie zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen bezieht, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können – beispielsweise, weil eine Klassenfahrt zu teuer ist.

Welche Behörden helfen?

Bei Bezug von Bürgergeld

Jobcenter Dresden 
Telefon: 0351-4751730, E-Mail: Jobcenter-Dresden.BuT@jobcenter-ge.de 
Bei Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag
Sozialamt, Abteilung Wohngeld/Bildung und Teilhabe/Dresden-Pass 
Telefon: 0351-4884815
E-Mail: bildungspaket@dresden.de 

Bei Bezug von Sozialhilfe

Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen
Telefon Sachgebiet Nord: 0351-4885521
Telefon Sachgebiet West/Mitte/Süd: 0351-4885711
Telefon Sachgebiet Ost: 0351-4888171
E-Mail: sozialleistungen@dresden.de

Bei Bezug von Asylbewerberleistung

Sozialamt, Abteilung Migration 
Telefon: 0351-4884820
E-Mail: sozialleistungen-asyl@dresden.de 

Alle Antragsformulare sowie weitere Informationen rund um das Bildungspaket sind im Internet unter www.dresden.de/bildungspaket zu finden.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Direktorium des Oberbürgermeisters, Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll