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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2018/09/Infos-fuer-JHAs-und-AGs.php 19.09.2018 09:38:45 Uhr 01.09.2024 05:17:16 Uhr

§16 SGB II: Informationen für die Jugendhilfeausschüsse und Arbeitsgemeinschaften

Mit der „Kurzinformation für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und in Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII über Möglichkeiten der „Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher nach § 16h SGB II und Empfehlungen zur Umsetzung“ hat sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Anfang September an die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII gewandt.

Er will damit die Jugendhilfe über den § 16h SGB II informieren und aufzeigen, wie es gelingen kann, gemeinsam mit dem SGB II-Träger schwer zu erreichende Jugendliche auf dem Weg in die berufliche Orientierung und Ausbildung zu unterstützen.


Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)