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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2018/09/publikation-leitfaden.php 06.09.2018 15:07:23 Uhr 25.04.2024 08:57:36 Uhr

Publikation: Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung an Oberschulen

Ein Handlungs- und Orientierungsleitfaden für Schulleitungen

Einordnung

Bildung ist ein elementarer Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung und eine Voraussetzung, um eigenverantwortlich an Gesellschaft, Kultur, Erwerbsleben und Demokratie teilzuhaben. Artikel 24 der UN-BRK enthält die für die schulische Bildung und Erziehung maßgeblichen Vorschriften.

Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und im gesamten Lebensverlauf zu sichern. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. Sie sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.

Hierfür sind unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel Maßnahmen zu treffen, um schrittweise die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen (Artikel 4 Abs. 2 UN-BRK). In  Übereinstimmung mit dem Ziel der Inklusion sollen wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld angeboten werden, welche die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gestatten.

Alle Schüler sollen durch intensive Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufs- und Arbeitsleben vorbereitet werden. Dabei sollen Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf oder Behinderungen gemeinsam lernen dürfen.

Ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017 (SächsGVBl. S. 242). Damit ist die lernzieldifferente Unterrichtung ab dem Schuljahr 2018/2019 an allen Oberschulen möglich.

Der vorliegende Handlungs- und Orientierungsleitfaden soll Schulleitungen an Oberschulen bei den Entscheidungen zur Vorbereitung der inklusiven lernzieldifferenten Unterrichtung und Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung unterstützen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)