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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2018/09/weiterentwicklung-der-berufseinstiegsbegleitung.php 19.09.2018 09:39:36 Uhr 27.07.2024 16:42:27 Uhr

Weiterentwicklung der Berufseinstiegsbegleitung

Seit 2012 ist mit der Berufseinstiegsbegleitung in § 49 SGB III eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, um Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen zu unterstützen, bei denen sich abzeichnet, dass sie den Schulabschluss nicht erreichen werden oder den Übergang in eine Berufsausbildung nicht ohne Unterstützung bewältigen können.

Allein im Jahr 2017 sind mit der Berufseinstiegsbegleitung rund 32.000 Schüler*innen an etwa 3.000 weiterführenden Schulen gefördert worden.

Im § 49 SGB III ist eine Kofinanzierung von 50 Prozent durch Dritte vorgesehen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit weist darauf hin, dass diese Kofinanzierung, die aktuell durch das Bundesarbeitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereitgestellt wird, nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gesichert ist. Bund und Länder müssen daher zeitnah die künftige Kofinanzierung ab 2020 absichern, damit die Angebote der Berufseinstiegsbegleitung weiterhin und ohne Unterbrechung fortführen zu können.

Um eine Einbettung der Berufseinstiegsbegleitung in den Übergang Schule-Beruf in den einzelnen Bundesländern zu ermöglichen, schlägt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit vor, sowohl regionale als auch schulspezifische Besonderheiten in einem qualitativ weiterentwickelten Fachkonzept zu berücksichtigen. Das Fachkonzept sollte dabei so flexibel gestaltet werden, dass schul- und länderspezifische Anpassungen möglich sind.


Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)