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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2018/11/aktion-mensch.php 13.11.2018 16:36:07 Uhr 08.07.2024 06:29:13 Uhr

Aktion Mensch: Lockerungen bei den Förderbestimmungen für die Förderaktion Barrierefreiheit

Im Rahmen der Förderaktion „Barrierefreiheit“ der Aktion Mensch können ab sofort Projektpartner mehrere Projektanträge stellen. Hier ist ein Antrag im Jahr pro Einrichtung möglich.

Unterstützt werden kleinere Projekte mit bis zu 5.000 Euro, die die Schaffung von Barrierefreiheit zum Ziel haben. Dabei kann die Förderung für

  • kleinere bauliche Maßnahmen (z.B. Bau einer Rollstuhlrampe),
  • den Einsatz von Assistenten (z.B. Gebärdendolmetscher, Informationen in leichter Sprache),
  • Innovative Projekte im digitalen Bereich (z.B. barrierefreie Umgestaltung der Homepage)

beantragt werden.

Dieses Förderprogramm gilt als besonders beliebt, da die Antragstellung relativ einfach ist, sich der bürokratische Aufwand in Grenzen hält und keine Eigenmittel benötigt werden.


Quelle: Aktion Mensch