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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/02/bewerbung-fuer-den-ferienpass-2019.php 11.02.2019 15:19:55 Uhr 05.05.2024 02:14:20 Uhr

Öffentliche Aufforderung: Bewerbung um Aufnahme von Veranstaltungsangeboten in den Dresdner Ferienpass 2019

Der Ferienpass erscheint als Publikation der Landeshauptstadt Dresden. Er ist ein Angebot der Kinder- und Jugenderholung nach Paragraf 11 SGB VIII und beinhaltet Veranstaltungen, Kurse, Workshops und Stadtranderholungen mit breiter Themenvielfalt in den Sommerferien. Die Angebote des Ferienpasses richten sich an Mädchen und Jungen von 6 bis 14 Jahren in Dresden.

Die Kinder lernen Freizeitmöglichkeiten vor allem in ihren Stadtteilen kennen; diese geben ihnen auch über die Ferien hinaus Anregung und Unterstützung für die Freizeitgestaltung. Der Ferienpass ermöglicht eine selbstbestimmte und abwechslungsreiche Gestaltung der Sommerferien, fördert die Mobilität der Ferienkinder und leistet einen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen.

Im Ferienpass 2019 werden Veranstaltungen für den Zeitraum vom 6. Juli bis zum 18. August 2019 aufgenommen. Um eine Aufnahme ihres Angebotes im Ferienpass 2019 können sich Träger der freien Jugendhilfe, Museen, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen beim Jugendamt bewerben. Dafür gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • Die Veranstaltungen sind innerhalb der angesprochenen Altersgruppe 6 bis 14 Jahre alters- und ggf. geschlechtsdifferenziert aufbereitet.
  • Die Veranstaltungen sind stadtweit und offen, darüber hinaus dem Freizeitcharakter der Sommerferien entsprechend konzipiert. Die Kapazität ist anzugeben.

Eine Bewerbung ist ausschließlich mittels Online-Formular (Anbieter und Angebot) unter: www.dresden.de/admin/ferienpass abzugeben. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2019.

Über die Aufnahme von Veranstaltungsangeboten in den Ferienpass 2019 entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes. Bevorzugt werden Veranstaltungen aufgenommen,

  • die für die Ferienpass-Inhaber kostenfrei bzw. kostengünstig nutzbar sind und Sonderkonditionen für Familien mit Dresden-Pass gewähren,
  • die ganztägig stattfinden,
  • die ohne oder mit kurzfristigen Anmeldungen besucht werden können,
  • die altersdifferenziert aufbereitet sind.
  • Geförderte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine stärkere Beachtung.

Mit der Aufnahme und Veröffentlichung des Angebotes im Ferienpass 2019 ist der Anbieter verpflichtet,

  • die Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten,
    einen Auswertungsbogen bis zum 11. September 2019 im Jugendamt einzureichen.

Veranstalter, die sich erstmals bewerben, bekunden ihre Absicht bitte unter: ferienpass@dresden.de, damit sie die Anleitung zum Online-Verfahren erhalten. Über diesen Kontakt sind ebenso Rückfragen möglich.

Unterstützende Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auch unter: www.dresden.de/ferienpass.


Quelle: LHD, Jugendamt