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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/02/rechtskreisuebergreifende-zusammenarbeit.php 25.02.2019 11:48:01 Uhr 03.05.2024 23:06:22 Uhr

Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

Im Übergang von der Schule in den Beruf sind die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB III (Arbeitsförderung) durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften geregelt. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen jedoch nicht reibungslos.

Christian Hampel, Referent für Jugendberufshilfe bei der Katholischen Jugendsozialarbeit, arbeitet deshalb alle relevanten Teile des Sozialgesetzbuchs und die verbindlichen Regelungen zur Zusammenarbeit heraus und weist auf die Bedeutung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit der zuständigen Stellen hin.


Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)