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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/02/teilhabe-in-der-kinder-und-jugendhilfe.php 05.02.2019 14:21:58 Uhr 20.05.2024 00:18:27 Uhr

Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe

Unter dem Titel „Teilhabe: ein zentraler Begriff für die Kinder- und Jugendhilfe und für eine offene und freie Gesellschaft“  hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ein neues Positionspapier vorgelegt, das auch für die Jugendsozialarbeit interessant ist.

Auch wenn der Teilhabebegriff und sein fachpolitisches Verständnis noch sehr offen ist, wird Teilhabe für die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend bedeutsam. Insbesondere in der Debatte um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird dieser Begriff inzwischen mit großer Selbstverständlichkeit gebraucht.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die weitreichende Reform des Systems der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz mit der Normierung von Leistungsansprüchen zur Teilhabe leisten wesentliche Beiträge, die Teilhabe als Aspekt der Lebenswelt und als Bedarfsdimension in gesteigerte Aufmerksamkeit zu rücken. Aber auch von anderer Seite wird der Blick auf Teilhabe gelenkt. So hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ausdrücklich hervorgehoben, dass das in der Verfassung verankerte Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sich nicht nur auf die physische Existenz des Menschen richtet, sondern auch auf die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst.


Quelle: AGJ