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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/05/ehrenamtspauschale-fuer-ungebundene-helfer-fuer-das-jahr-2020.php 29.05.2019 12:52:10 Uhr 28.04.2024 01:35:15 Uhr

Ehrenamtspauschale für ungebundene Helfer für das Jahr 2020

Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Flüchtlingshilfe, die im Durchschnitt mindestens 20 Stunden pro Monat ein Ehrenamt ausüben, können über die Stadt Dresden für das Jahr 2020 die Ehrenamtspauschale von max. 40 Euro pro Monat beantragen.

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im gesamten kommenden Jahr ausgeübt wird. Die Förderung wird im Rahmen der Richtlinie „Wir für Sachsen“ des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Stadt Dresden beantragt stellvertretend für ehren-amtliche Helfer, die nicht in Verbänden, Vereinen oder Kirchengemeinden organisiert sind, die Ehrenamtspauschale bei der Bürgerstiftung Dresden. Anträge können nur elektronisch (online) bis zum 16.08.2019 entgegengenommen werden. Antragsteller werden gebeten, vor dem Ausfüllen des Antrags die Bedingungen für die Förderung zu lesen.

Onlineantrag Ehrenamtspauschale


Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abt. Migration