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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/05/stellungnahmen-der-stadt-dresden-zu-antraegen-integrative-massnahmen-teil-1.php 29.05.2019 12:46:46 Uhr 28.04.2024 18:57:43 Uhr

Stellungnahmen der Stadt Dresden zu Anträgen Integrative Maßnahmen Teil 1

Am 31.07.2019 endet die Antragsfrist für die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1 des Freistaates Sachsen mit Projektbeginn zum 01.01.2020. Zur Einreichung des Antrages bei der Sächsischen Aufbaubank ist eine Stellungnahme der Stadt Dresden erforderlich, wenn das geplante Projekt teilweise oder ausschließlich in Dresden umgesetzt werden soll.

Anforderungen zur Ausstellung einer Stellungnahme für Projekte, die sich an erwachsene Migranten/Migrantinnen richten, senden Sie bitte an per E-Mail an das Sozialamt der Stadt Dresden: ehrenamt-asyl@dresden.de

Anforderungen zur Ausstellung einer Stellungnahme für Projekte, die sich an junge Migranten/Migrantinnen bis zum Alter von 26 Jahren richten, senden Sie per E-Mail an das Jugendamt der Stadt Dresden: jugendamt@dresden.de

Fügen Sie bitte den vollständigen Antrag mit Projektbeschreibung als PDF sowie das von Ihnen ausgefüllte Formular (Abschnitt 1) "Stellungnahme des Landkreises/der kreisfreien Stadt" als PDF bei. Tragen Sie dazu bitte in der Zeile "Antragsteller Name" den Vereinsnamen sowie unter "Vorname" den Namen der/des Ansprechpartners/Ansprechpartnerin ein. Vergessen Sie bitte nicht, auch den Projekttitel zu nennen.

Die Antragsfrist zur Anforderung von Stellungnahmen endet am 10.07.2019. Später eingehende Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt für Rückfragen: Clemens Hirschwald, Tel 0351 / 488 14 42, chirschwald@dresden.de