Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de

https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/08/neue-richtlinie-zur-foerderung-des-ehrenamts.php 30.08.2019 10:11:43 Uhr 27.04.2024 08:13:17 Uhr

Neue Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts

Die Landeshauptstadt Dresden hat am 01.08.2019 ein neues Förderprogramm zur Unterstützung des Ehrenamtes veröffentlicht. Bis zum 15.09.2019 können Förderanträge eingereicht werden.

Förderfähig sind Personalkosten und Sachausgaben. Zuwendungsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene gemeinnützige Organi-sationen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und -sonstige rechtsfähige gemeinnützige freie Träger sowie Selbsthilfegruppen, -initiativen und bürgerschaftlich engagierte Gruppen.

Alle Antragsunterlagen und Informationen sind auf der Website: www.dresden.de/ehrenamt zu finden, unten links im aufklappbaren Menü „Förderung Ehrenamt gemäß § 2 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKom-PauschVO)“.

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen ist die Abteilung Bürgeranliegen, erreichbar unter:

Landeshauptstadt Dresden, Bürgermeisteramt, Abt. Bürgeranliegen, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, E-Mail: buergeranliegen@dresden.de, Telefon: 0351-4882121.


Quelle: LHD