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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2020/11/mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen.php 02.11.2020 15:02:03 Uhr 05.05.2024 00:23:11 Uhr

Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Ab dem 1. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag - auf bis zu 205 Euro. Für Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhaltsvorschuss erhöht.
Verschiedene Euroscheine

Der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Laut dem am 29. Oktober vom Bundestag beschlossenen "Zweiten Familienentlastungsgesetz" wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro fest.

Durch die höhere Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das Bundesjustizministerium wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern. In der Folge steigt für Kinder alleinerziehender Elternteile der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2021 um neun bis 16 Euro. Kinder unter sechs Jahren erhalten dann monatlich bis zu 174 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 232 Euro und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren bis zu 309 Euro.

Mehr Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen/161832

Redaktion: Heidi Winter/ Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend