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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2020/12/das-aendert-sich-2021.php 28.12.2020 12:20:52 Uhr 03.05.2024 07:12:16 Uhr

Das ändert sich 2021

Für viele Familien gibt es im kommenden Jahr finanzielle Verbesserungen
Verschiedene Euroscheine

Mehr Kindergeld und Kinderzuschlag, Einführung der Grundrente und Abschaffung des Solidaritätszuschlags - im kommenden Jahr gibt es viele finanzielle Verbesserungen für Familien, Kinder und ältere Menschen. Auch das Engagement wird gestärkt.

Durch erhöhte Familienleistungen und Steuerentlastungen werden Familien ab dem 1. Januar 2021 spürbar gestärkt. Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für die vielen freiwillig und ehrenamtlich Engagierten in Deutschland. Zudem werden rund 1,3 Millionen Menschen von der Einführung der Grundrente profitieren.

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Zum 1. Januar 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro je Kind erhöht, das heißt, 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind, 250 ab dem vierten Kind. Auch der Kinderfreibetrag steigt: Für 2021 beträgt er 5460 Euro (2730 je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf steigt auf 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).
  • Kinderzuschlag: Der maximale Betrag steigt zum 1. Januar 2021 von bis zu 185 Euro auf bis zu 205 Euro je Kind.
  • Unterhaltsvorschuss und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht auf 174 Euro für Kinder bis fünf Jahren, 232 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und 309 Euro für Kinder von zwölf bis 17 Jahren. Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, wird der sogenannte Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer befristet für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben.
  • Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für 2021 um 336 Euro auf 9744 Euro im Jahr.
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Zum 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der bisherigen Zahlerinnen und Zahler zur Lohn- und Einkommensteuer komplett abgeschafft.
  • Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag: Steuerpflichtige mit einer Behinderung können für ihre zusätzlichen Aufwendungen, anstelle von Einzelnachweisen, einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Dieser wird ab 2021 verdoppelt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Gleichzeitig wird auch der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige erheblich verbessert.
  • Grundrente: Wer lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und dabei nur unterdurchschnittlich verdient hat, soll im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Anspruch hat, wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann - dies sind insbesondere Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, aufgrund von Kindererziehung, Pflege und der Pflichtversicherung für Selbstständige.
  • Bundesfreiwilligendienst: Für alle Freiwilligen, die ab dem 1. Januar 2021 einen BFD beginnen, steigen die Zuschüsse zum Taschengeld und zur pädagogischen Begleitung um insgesamt bis zu 75 Euro monatlich.
  • Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale: Die bisherigen Höchstgrenzen sollen für das kommende Jahr von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) beziehungsweise 720 Euro auf 840 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) angehoben werden.

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Redaktion: Heidi Winter/ Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend