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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2020/12/neue-regelungen-fuer-europaeisches-solidaritaetskorps-und-erasmus.php 23.12.2020 11:38:21 Uhr 03.05.2024 10:14:35 Uhr

Neue Regelungen für Europäisches Solidaritätskorps und Erasmus+

Grüner, qualitativ besser, integrativer, höhere Altersgrenzen
symbolischer Globus umhüllt von grünen Blättern

Qualitativ bessere Angebote und Bedingungen für Freiwillige, verbindliche Pläne zur Einbindung von benachteiligten jungen Menschen, Erhöhung der Altersgrenze für Freiwillige im Bereich Humanitäre Hilfe: Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich über die Ausgestaltung des neuen Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027 geeinigt.

Der finanzielle Umfang des Programms beträgt über 1 Milliarde Euro.

Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Qualität und Bedingungen für Freiwillige und Zielgruppen verbessern

Aufnahmeorganisationen müssen die Qualität der angebotenen Freiwilligenaktivitäten nachweisen. Der Schwerpunkt soll auf dem Lernen und dem Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen liegen.

Zielgruppen werden besser geschützt. Freiwillige, die mit Kindern und Menschen mit Behinderungen arbeiten, brauchen eine Sondergenehmigung.

  • Inklusion von benachteiligten jungen Menschen
  • Höhere Altersgrenze für Freiwillige in der humanitären Hilfe

Die Altersgrenze für Freiwillige in der humanitären Hilfe wird auf 35 Jahre angehoben. Für Experten und Coaches gibt es keine Altersgrenze.

  • Grünere Freiwilligenarbeit

Freiwilligenaktivitäten müssen das "Do no harm"-Prinzip respektieren. Die Programme werden unter Berücksichtigung ihres Beitrags zu den Klimazielen der EU bewertet (z.B. Wahl klimaneutraler Transportmittel).

  • Zusätzlich 2,2 Milliarden Euro über sieben Jahre für Erasmus+
  • Hilfe für Menschen mit geringeren Teilnahmemöglichkeiten

Spezifische Maßnahmen sollen Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, unabhängig davon, ob diese Benachteiligungen auf eine Behinderung, Armut, einen abgelegenen Standort, einen Migrationshintergrund oder andere Gründe zurückzuführen sind.

  • Programm für lebenslanges Lernen, das erwachsenen Lernenden offen steht

Um sich besser an die durch den grünen und digitalen Wandel sowie die COVID-19-Pandemie verursachten Veränderungen und die Notwendigkeit, neue Arbeits- und Lebenskompetenzen zu erwerben, anzupassen, wird der Anwendungsbereich des Programms Erasmus+ erweitert. Menschen, die in Programmen der Erwachsenenbildung eingeschrieben sind, können ab 2021 an Mobilitätsprogrammen teilnehmen.

  • Vereinfachter Zugang und weniger Papierkram

Die am 11. Dezember 2020 erzielten Einigungen müssen noch von Parlament und Rat formell genehmigt werden.

Redaktion: Heidi Winter/ Quelle: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.