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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2020/12/reform-des-jugendschutzgesetzes.php 29.12.2020 11:33:47 Uhr 03.05.2024 11:15:10 Uhr

Reform des Jugendschutzgesetzes

Das neue Jugendschutzgesetz schafft Schutz, Orientierung und Durchsetzung
Symbole für digitale Medien

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Um sie besser vor Gefahren im Netz zu schützen, hat das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf für einen modernen Jugendschutz vorgelegt. Der Bundestag hat ihn in erster Lesung beraten.


Die digitale Welt eröffnet jungen Menschen viele Chancen und Möglichkeiten - gerade auch während der Corona-Pandemie. Über Messenger-Dienste und soziale Medien können sie mit ihren Freundinnen und Freunden in Kontakt bleiben, digitale Lernangebote ergänzen oder ersetzen aktuell den Präsenzunterricht an Schulen.

Allerdings gibt es auch viele Risiken. 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht. Über eine Million von ihnen hat Inhalte gesehen, die sie geängstigt haben. 70 Prozent der Frauen und Mädchen erlebten in den sozialen Medien bereits Gewalt. Und 250.000 Mädchen und Jungen wurden online von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.

Das neue Jugendschutzgesetz schafft:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen

Für Filme und Spiele soll es in Zukunft die gleiche Alterseinstufung geben - egal, ob sie im Laden gekauft oder online gestreamt beziehungsweise gespielt werden. Die Anbieter von Social-Media-Diensten sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Außerdem soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden.

Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.


Redaktion: Heidi Winter/ Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend