Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de

https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/jugendamt-fuehrt-leistungen-zusammen.php 06.05.2024 07:48:43 Uhr 19.05.2024 08:12:41 Uhr

NEWS: Jugendamt führt Leistungen für Minderjährige mit und ohne Behinderungen zusammen

Landeshauptstadt Dresden ist eine von fünf Modellkommunen.

Zukünftig soll die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen Verantwortung tragen. Das Ziel der „Hilfen aus einer Hand“ wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) festgeschrieben. Für das Jugendamt bedeutet das eine Erweiterung seiner Aufgaben und Anpassung der kommunalen Verwaltungsstrukturen. Eingliederungshilfeleistungen an junge Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die bisher vom Sozialamt wahrgenommen wurden, werden in das Jugendamt übertragen. 

Die Landeshauptstadt Dresden hat sich dafür entschieden, voranzugehen und als eine von fünf Modellkommunen am Bundesprojekt „Umsetzung KJSG. Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“ teilzunehmen. Gefördert wird dieses Vorhaben durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit der Beteiligung an diesem Projekt verbindet sich das Ziel, den Wechsel der Zuständigkeit zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt bereits zum 1. Januar 2026 zu vollziehen. Bis dahin arbeiten Fachleute aus verschiedenen Ämtern der Landeshauptstadt zusammen, um den Übergang für die betroffenen Familien bestmöglich auszugestalten und sie an diesem Prozess zu beteiligen. Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe werden gleichfalls einbezogen.

Als ein wichtiger Schritt hin zum „inklusiven Jugendamt“ werden ab Sommer 2024 sogenannte Verfahrenslotsinnen und -lotsen eingesetzt. Die Einführung dieser neuen Unterstützungsstruktur ist eine direkte Folge aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Aufgabe dieser Lotsinnen und Lotsen wird es u. a. sein, junge Menschen und deren Familien dabei zu beraten und zu unterstützen, die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten.

Im Juni 2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz zielt u. a. auf eine Stärkung der Rechte von jungen Menschen und Familien sowie einen besseren Kinderschutz ab. Zudem gehört die sogenannte „Inklusive Lösung“ zu den Schwerpunkten der Reform des Kinder- und Jugendhilferechtes. In den kommenden Jahren soll sich die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend inklusiv weiterentwickeln. Ab 2028 ist deren umfassende Zuständigkeit für alle jungen Menschen vorgesehen.

Die endgültigen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sind gegenwärtig noch Gegenstand politischer Diskussionen. Doch das Ziel ist klar: Junge Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – können Leistungen durch das Jugendamt erhalten.


Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll