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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/jugendhilfeplanung/planungsrahmen/beteiligung_traeger.php 14.02.2024 13:37:46 Uhr 21.11.2024 09:59:14 Uhr

Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe an Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII

Nach § 80 (4) SGB VIII haben "die Träger der öffentlichen Jugendhilfe [...] die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen." Die Beteiligungsmöglichkeiten der Träger und Mitarbeiter*innen der Einrichtungen und Dienste sind vielfältig und auf verschiedenen Ebenen angesiedelt. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Wege.