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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/jugendhilfeplanung/planungsrahmen.php 30.01.2024 11:36:44 Uhr 12.10.2024 21:27:47 Uhr

Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Der Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe der Landeshauptstadt Dresden beschreibt die Struktur und Fortschreibung der Planung im genannten Bereich.

Jugendhilfeplanung geschieht damit leistungsfeldübergreifend und überwiegend stadträumlich.

Bis zum 31. Dezember 2018 soll die Struktur des Planungsrahmens umgesetzt sein. Planung wird in diesem Verfahren nicht als abgeschlossener Vorgang, sondern als zyklischer Prozess verstanden.

Der Jugendhilfeausschuss diskutiert und beschließt die jeweils aktuellen Planungsdokumente und -berichte, welche in ihrer Gesamtheit die Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt darstellen.

Der Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe der Landeshauptstadt Dresden besteht aus vier Teilen:

  • Allgemeiner Teil (Teil I)
    Er beschreibt die grundsätzlichen Eckpunkte für die Planung und Handlungsansätze der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden.
  • Übergreifende Themen (Teil II)
    Diese sollen durch den Jugendhilfeausschuss anlassbezogen beschlossen werden. Sie setzen für einen mittelfristigen Zeitraum (drei bis fünf Jahre) fachinhaltliche Schwerpunkte für die weitere Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Leistungsfelder und Leistungsarten (Teil III)
  • Spezifischer Teil (Teil IV)
    Hier ordnen sich die bereits genannten Planungsberichte und -dokumente unter (bspw. Ergebnisse der stadträumlichen und thematischen Planungskonferenzen).