Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/service/foerderung/stadt/jugendamt/foerderung-2021/aktionsprogramm-corona-2022.php 16.02.2023 15:24:02 Uhr 12.10.2024 21:14:43 Uhr |
Aktionsprogramm Aufholen nach Corona 2022
Sehr geehrte Träger der freien Jugendhilfe,
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt werden im Rahmen des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" Mittel in Höhe von 380.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese sollen insbesondere für Projekte von Angeboten nach §§ 11 bis 13, 14 und 16 SGB VIII verwandt werden. Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII sind explizit ausgenommen.
Es besteht für alle Akteure der Jugendhilfe die Möglichkeit, kurzfristig im Jugendamt Anträge für Projekte, unabhängig von der laufenden Förderung, zu stellen. Der Bewilligungszeitraum ist dabei bis 31. Dezember 2022 begrenzt. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben als Festbetragsfinanzierung bis zu 100 Prozent. Investive Maßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe oder nicht anerkannter Träger mit separater Begründung
- Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Familien aus Dresden
- Ausschluss von Doppelförderung zur laufenden Förderung
- Um Diversität zu fördern, ist die maximale Antragshöhe pro Projekt auf 10.000 Euro begrenzt
Insbesondere möchten wir die Möglichkeit benennen, wie 2021 an verschiedenen Stellen erfolgreich durchgeführt, dies für zusätzliche Angebote und Projekte in den Ferienwochen zu nutzen. In Abgrenzung zu vorhergehenden Programmen sind hier Wochenend- und Mehrtagesfahrten mit Kindern, Jugendlichen und Familien aus Dresden auch außerhalb von Dresden möglich und werden besonders berücksichtigt.
Bis zum 4. Mai 2022 können Anträge mit entsprechender Projektbeschreibung ausschließlich per E-Mail unter jugendamt-zw@dresden.de im Jugendamt eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie nachfolgend.
Formulare zur Beantragung und zur Mittelverwendung
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Fördermittelantrag (Antragsfrist: 4. Mai 2022)
(*.xlsx,
36 KB)
Deckblatt, Finanzierungsplan, Kurzbeschreibung und Begründung bei Nichtanerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe
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Verwendungsnachweis VWN Kurzprojekte 2022
(*.xlsx,
46 KB)
Für den Verwendungsnachweis "Aufholen nach Corona" reicht ein formloser Sachbericht aus. Ein Auswertungsbogen ist nicht nötig"
Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an
- SGL Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Herr Seidel, rseidel2@dresden.de
- SGL Familienförderung/Bildung Herr Hager, chager@dresden.de