Auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Dresden ist bei Veröffentlichungen, welche die geförderte Maßnahme betreffen, an geeigneter Stelle hinzuweisen.
Das betrifft insbesondere:
- Publikationen (Broschüre, Faltblatt, Postkarte, Handout, Präsentation, Internetseite, Soziale Medien etc.)
- Presse- und Medienarbeit (Pressemitteilung, Pressekonferenzen etc.)
- Veranstaltungen (geförderte Konferenzen, Seminare, Messen, Ausstellungen, Wettbewerbe oder Ähnliches)
- sonstige öffentlichkeitswirksame Aktivitäten (z. B. Interviews, Einladungen) sowie auf Hinweis- oder anderen Tafeln
Der Förderhinweis soll durch die Verwendung des entsprechenden Logos der Landeshauptstadt Dresden und/oder durch folgenden Textbaustein umgesetzt werden, welche die Unterstützung von Seiten der Landeshauptstadt Dresden deutlich erkennen lässt.
"Gefördert durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden."
Das Logo ist möglichst an einer gut sichtbaren Stelle zu platzieren und entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuches der Landeshauptstadt Dresden einzusetzen. Bei dem Logo handelt es sich um ein hoheitliches Zeichen. Es darf nur für den beschriebenen Zweck eingesetzt werden.
Vor der Veröffentlichung von Publikationen ist die Logoeinbindung per E-Mail dem Jugendamt unter jugendamt-amtsleiter@dresden.de zur Freigabe vorzulegen.
Das Logo erhalten Sie ebenfalls vom Jugendamt auf Nachfrage zugesandt.