Sehr geehrte Damen und Herren,
der Förderbeschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30. März 2023, über welchen Sie bereits im April 2023 informiert wurden, beinhaltet eine Personalausgabenförderung im Rahmen des TVöD Stand Juli 2022 zzgl. dem Tarifabschluss zu den SuE-Zulagen, gültig ab 1. Juli 2022.
Um Mittel für Kostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst zu binden, wurde ein Etat „Tariferhöhung“ gebildet.
Am 17. Mai 2023 haben die zuständigen Gremien der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion dem Tarifabschluss vom 22. April 2023 fristgemäß zugestimmt.
Derzeit laufen die Redaktionsverhandlungen der VKA und Gewerkschaften mit dem Ziel, die Tarifeinigung in die erforderlichen Änderungstarifverträge zu übertragen.
Die Tarifeinigung enthält folgende Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Bemessung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Jahr 2023 erfolgt im öffentlichen Dienst keine Tariferhöhung. Jedoch wird die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für den öffentlichen Arbeitgeber in folgendem Umfang zur Verpflichtung.
- Die Inflationsausgleichszahlung erfolgt steuerfrei (brutto=netto) als einmalige Sonderzahlung für die Monate Januar bis Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro und je 220 Euro für die Monate Juli bis Dezember 2023. Demnach erhält im öffentlichen Dienst im Jahr 2023 eine Vollzeitstelle eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 2.560,00 Euro. Die Zahlung erfolgt anteilig bei Teilzeitbeschäftigung bzw. bei kürzeren Beschäftigungszeiträumen.
Für das Jahr 2024 sieht der Tarifabschluss insbesondere folgende Personalausgabenerhöhungen vor:
- Für die Monate Januar und Februar 2024 erfolgt eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von je 220 Euro (brutto=netto).
- Ab März 2024 wird das monatliche Tabellenentgelt um 200 Euro (Sockelbetrag) angehoben zzgl. 5,5% auf das bisherige Tabellenentgelt. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Sie haben nun die Möglichkeit - vorerst nur für das Jahr 2023 - Fördermittel für die Inflationsausgleichsprämie beim Jugendamt, Sachgebiet Zuschusswesen (Jugendamt-zw@dresden.de) bis zum 21. Juli 2023 zu beantragen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Inflationsausgleichsprämie im Tarifabschluss nur bei den Trägern anerkannt wird, welche den TVöD unmittelbar anwenden. Darüber hinaus ist eine Zuwendung für diesen Zweck nur möglich bei Trägern, die ihre Arbeitsverhältnisse in Anlehnung an den TVöD ausgestalten. Dabei müssen die Regelungen, welche aus dem TVöD Anwendung finden eineindeutig bestimmt sein. Der Antrag kann formlos erfolgen mit Angaben zu den VzÄ, die 2023 voraussichtlich erbracht werden sowie zur Höhe der Inflationsausgleichszahlung je Personalstelle. Die trägerspezifische Rechtsverpflichtung zur Zahlung der Inflationszulage (z. B. tarifvertragliche Regelung, Vorstandsbeschluss, Betriebsvereinbarung) ist zusammen mit dem Antrag einzureichen.
Für das Jahr 2024 sind zu einem späteren Zeitpunkt Nachanträge möglich. Sie werden darüber zu gegebener Zeit informiert.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Jugendamt