Oder aber hast Du selbst eventuell schon einmal Gewaltanwendungen beobachtet oder sogar selbst erleben müssen? Für viele ist der Gedanke: 'Gewalt könnte auch durch eine einem sehr nahe stehende Person ausgeübt werden' unvorstellbar, aber leider ist genau das an der Tagesordnung.
Gerade in häuslicher und vertrauter Umgebung, wo sich Menschen normalerweise sicher und geborgen fühlen, tritt Gewalt überdurchschnittlich häufig auf. Die Opfer von Gewalt in diesem Bereich sind in den meisten Fällen Frauen und Kinder, ältere und behinderte Menschen. Dabei sind die Opfer fast immer vom Täter sozial oder/und wirtschaftlich abhängig und stehen so dem Täter oft hilflos gegenüber.
Gewalt wird dabei nicht nur körperlich, sondern oft auch psychisch ausgeübt. So wird zum Beispiel das Haushalts- bzw. Taschengeld vom Täter komplett abgeschafft und nur nach langem Betteln ein kleiner Teil zugebilligt, Ausgehen oder das Treffen mit Freunden und Bekannten wird immer wieder verhindert, vielleicht musst Du auch ständig Rechenschaft ablegen, was wer wann wie gemacht hat usw. Als Gründe für die Gewalttaten sind in aller Regel keine einzelnen Faktoren benennbar.
Mit der Aufhebung des "Erziehungsprivilegs" ist es jetzt auch strafbar, wenn Dich Deine Eltern schlagen oder sie zu anderen Gewaltanwendungen greifen, auch wenn dies im Rahmen der Erziehung erfolgt.
Straftaten im häuslichen und vertrauten Umfeld bleiben häufig unerkannt. Du schweigt vielleicht aus Scham, Hilflosigkeit oder aus Schuldgefühlen heraus oder weil Du Angst vor weiteren Gewalttaten oder Konsequenzen befürchtest.
Die häuslichen Gewaltakte laufen oft nach bestimmten Mustern ab: Die Gewalthandlungen unterschiedlichster Formen wechseln dabei mit Reue und Fürsorge ab. Allerdings erfolgt der Wechsel zwischen zunehmend brutaleren Gewalthandlungen und zärtlichen Zuwendungen in immer kürzeren Abständen.
Wenn Du selbst Gewalt erlebt hast, dann habe den Mut Dich jemandem anzuvertrauen. Das können Freunde sein, Verwandte, Nachbarn oder auch der Beratungs- oder Vertrauenslehrer in Deiner Schule. Gemeinsam fällt es meist leichter, weitere Schritte in die Wege zu leiten.
Hast Du vielleicht das Gefühl, dass in Deiner Nachbarschaft, in Deinem Freundes- oder Bekanntenkreis, in Deiner Verwandtschaft usw. Gewalttaten stattfinden, dann versuch zu handeln! Oft trauen sich die Opfer allein nicht, etwas gegen die Gewalt zu unternehmen, doch niemand steht in einer solchen Situation ganz allein da! Es gibt für Opfer von Gewalttaten eine Menge Anlaufstellen, wo ihnen von erfahrenen SozialarbeiterInnen geholfen wird das weitere Vorgehen zu planen und einen Ausweg aus dem Teufelskreis zu finden. Eine Auswahl solcher Anlaufstellen und weiterführende Links zum Thema, findest Du in der Infobox auf der rechten Seite.
Das neue Gewaltschutzgesetz erleichtert es den Opfern, gegen den Täter vorzugehen und diesen bspw. vorübergehend aus der gemeinsamen Wohnung auszuschließen. Ist dies nicht möglich, die Angst zu groß oder ähnliches finden Frauen mit ihren Kindern im Frauenschutzhaus oder Mädchen von 12-21 Jahren in der Mädchenzuflucht eine erste anonyme Anlaufstelle.
Mädchenzuflucht
Die Mädchenzuflucht Dresden ist eine Kriseninterventionseinrichtung der Jugendhilfe (§42 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe: Inobhutnahme) für Mädchen und junge Frauen im Alter ab 12 Jahren. Insbesondere wenn Du psychische, physische oder sexualisierte Gewalt und familiäre Krisen erlebt hast, findest Du hier Beratung und vorübergehend eine anonyme Unterkunft und Betreuung, bis Deine weitere Perspektive geklärt ist.
Die Bearbeitung der Krisensituation und das Finden einer Lösung erfolgt einzelfallbezogen und benötigt daher einen individuellen Zeitrahmen. Dabei sollte die Aufenthaltsdauer drei Monate nicht überschreiten. Die Aufnahme in die Zuflucht erfolgt unbürokratisch, (d.h. Du musst dafür keinen Antrag stellen) und auf eigenen Wunsch der Betroffenen. Die Bitte um Aufnahme und die eigene Einschätzung sich in einer Krisensituation zu befinden und Hilfe zu benötigen, ist dabei ausreichend.
Nach dem ersten Kontakt am Krisentelefon erfolgt eine Beratung außerhalb der Zuflucht zur Klärung der Situation. Die Hilfesuchende und die Zufluchtsmitarbeiterin besprechen dabei die Krisensituation und fällen die Entscheidung zur Aufnahme in die Einrichtung.