Wenn du noch kein eigenes Einkommen hast, bleibt ein Auszug in gewisser Weise von der Zustimmung deiner Eltern abhängig. Sie können bestimmen, in welcher Form sie dir die Unterhaltsleistungen gewähren. Sie müssen dir den Unterhalt nicht bar ausbezahlen, sondern können dir beispielsweise Essen und Wohnraum stellen. Du kannst eine Auszahlung an dich auch nicht gesetzlich einfordern. Da du außerdem noch unter 25 Jahre alt bist, wirst du der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern zugerechnet und hast so auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II).
Nur wenn die elterliche Wohnung wegen einer Ausbildung oder einer Arbeitstelle an einem anderen Ort verlassen werden muss oder wenn "aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann" (§ 64 Abs. 4 SGB III), bekommst du als Unter-25jähriger staatliche Unterstützung bei eigenem Wohnraum.
Schwerwiegende soziale Gründe sind beispielsweise Alkohol- oder Drogenabhängigkeit der Eltern, oder Gewalterfahrungen über einen längeren Zeitraum innerhalb der Familie und wenn die Familie deshalb evtl. bereits schon durch das Jugendamt oder eine entsprechende Soziale Beratungsstelle betreut wurde. In dringenden Notfällen kannst du dich an den Kinder- und Jugendnotdienst wenden.
In solch einem Fall hast du die Möglichkeit, beim Sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) vorzusprechen. Die Zuständigkeit des Jugendamtes ergibt sich dabei immer nach deinem Wohnort. Dort kannst du dich bei schwerwiegenden Problemen zusammen mit deinen Eltern, oder auch allein, nach den verschiedenen Hilfemöglichkeiten erkundigen.
Noch ein paar nützliche Tipps zum Schluss:
Im Falle dass du keinen Job oder keine Ausbildung hast, vergiss nicht, dich unbedingt beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit zu melden um dich registrieren zu lassen. Auch wenn du zurzeit keine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter zu erwarten hast, so ist es im Hinblick auf deine Mitwirkungspflicht ratsam, sich zu melden, um den Anspruch auf künftige finanzielle Unterstützungen wie ALG II nicht zu verwirken.
Vielleicht wären ja auch die vielfältigen Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes im In- oder Ausland für dich interessant? Während dieser Zeit könntest du dich beruflich weiter orientieren, sowie dir ganz allgemein neue Horizonte erschliessen.
"Wie stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?", "Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein her?", "Wie beantrage ich Leistungen für Unterkunft und Heizung?" oder "Was kann ich bei Wohnungslosigkeit unternehmen?" sowie Antworten auf weitere Fragen findest du unter Wohnhilfen.
Angebote für findest du z. B. auf der Website der Landeshauptstadt Dresden unter Wohnungsmarkt.