Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.dehttps://jugendinfoservice.dresden.de/de/jugendserver/probleme/geld/ALG-II.php 13.03.2020 14:01:25 Uhr 27.02.2021 19:09:16 Uhr |
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Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Abteilung Geldleistungen im Jobcenter Dresden befasst sich vorrangig mit der Berechnung und der Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, mit Kosten der Unterkunft und Heizung, einmaligen Leistungen sowie der zusätzlichen Gewährung von Leistungen für eventuelle Mehrbedarfe.
Um Leistungen vom Jobcenter Dresden beziehen zu können, musst du erwerbsfähig und hilfebedürftig sein und einen Antrag auf die Leistungen stellen.
Regelleistungen
Die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und einer Teilnahme am kulturellen Leben.
Einen Anspruch auf die Regelleistung haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist. Immer vorausgesetzt, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sie dazu berechtigen.
Sozialgeld
Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.
Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Einmalige Leistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Informationen dazu findest du unter: www.dresden.de/de/wirtschaft/arbeiten/arge/arbeitnehmer/leistungen/leistung_mehrbedarfe.php
Solltest du Fragen haben, kannst du dich gern an das JugendBeratungsCenter wenden.
Weiterführende Informationen
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Herzlich Willkommen im Jobcenter Dresden
Link zur Website auf dresden.de