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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/jugendserver/probleme/geld/Kindergeld-Unterhalt.php 01.12.2023 14:46:24 Uhr 28.03.2024 12:57:11 Uhr

Kindergeld & Unterhalt

Kindergeld

Beim Kindergeld handelt es sich um keine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.

Deine Eltern bekommen also jeden Monat vom Staat das Kindergeld gezahlt. Du selbst kannst einen Antrag auf Kindergeld erst stellen, wenn du 18 Jahre alt und damit volljährig bist.

Das Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt. Die Familienkasse Bautzen ist auch für Dresden zuständig!

Kindersocken und Geld sind an eine Wäscheleine geklammert.

Unterhalt

Eltern sind nach dem Gesetz verpflichtet, Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder zu leisten. Die Eltern können allerdings die Art und Weise der Unterhaltsgewährung selbst bestimmen. Sie können etwa entscheiden, dass der Unterhalt weitgehend im Elternhaus in Natur gewährt wird (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung usw.).

Auch nachdem du 18 Jahre alt geworden bist, können deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig sein und zwar wenn du:

  • eine Schul- und Berufsausbildung absolvierst oder studierst,
  • arbeitslos bist und den Vermittlungsversuchen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst,
  • krank oder behindert bist, so dass du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kanns.

Deine Eltern sind dann im Rahmen der Zumutbarkeit zum weiteren Unterhalt verpflichtet und zwar solange, bis du eine angemessene Ausbildung abgeschlossen hast.

Bekommst du von deinen Eltern Unterhalt gewährt, so können sie bestimmen, ob dieser in Form von Geld oder der Unterkunft, Verpflegung und Kleidung im Elternhaus geleistet wird. Dieses Recht auf Unterhalt birgt für dich auch die Pflicht, deinen Eltern im Haushalt oder bei sonstigen Arbeiten (z. B. eigener Betrieb, Landwirtschaft) zu helfen.

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, gleichfalls Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr und Mütter, die entbunden haben und selbst einen Unterhaltsanspruch haben.