FAQ
Nach der Veröffentlichung der Gesamtauswertungen von Statistik und Sachberichten aus den Jahren 2017 und 2018 erfolgten verschiedene fachliche Diskurse zwischen der Verwaltung des Jugendamtes und den Fachkräften der Angebote nach §§ 11 bis 16 SGB VIII. Überwiegend fanden diese auf Ebene der Facharbeitsgruppen statt. Dabei wurden zum einen Verständnisfragen geklärt und Ideen zur Weiterentwicklung aufgenommen. Zum anderen wurden, wie erwünscht, fachliche Aspekte, die in den Gesamtauswertungen angesprochen wurden mit den jeweiligen Akteur*innen diskutiert. Um die Transparenz dieser Gespräche für die Fachöffentlichkeit zu sichern und ein gemeinsames Verständnis für den Prozess herstellen zu können, sind die folgenden FAQ (häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet worden:
Was sind Zielrichtung und Erkenntnisinteresse der zusammenfassenden Auswertung?
Mit der zusammenfassenden Auswertung der Statistiktools und einiger Teile der Sachberichte wird die Bestandserfassung nach § 80 SGB VIII für das Leistungsfeld Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 bis 15 SGB VIII) sowie für die stadträumlich wirkenden Angebote nach § 16 SGB VIII konkretisiert. Dabei stehen folgende Erkenntnisinteressen im Vordergrund:
- Geschlechterverhältnis und Altersstruktur der Nutzenden
- Wanderungsbewegungen der Nutzenden
- Längsschnittbeobachtungen
- Entwicklungen bezogen auf Leistungsarten und Stadträume
- Aufzeigen fachlicher Weiterentwicklungspotentiale (z. B. einheitliche Gestaltung und Anwendung der Statistiktools)
Angebotsspezifische Aussagen sind in dieser zusammenfassenden Auswertung nicht enthalten. Im Rahmen der stadträumlichen und/oder leistungsartenspezifischen Arbeitsgemeinschaften und Facharbeitsgruppen bieten diese Ergebnisse eine Grundlage für fachlichen Austausch und sollen für den qualitätssichernden Dialog genutzt werden. Die Statistikauswertung ist ein Überblick über die gesamte Stadt. Damit wird die Öffnung des Blickes über den jeweiligen Stadtraum oder die Leistungsart hinaus bewirkt.
Im Kontext anderer Berichterstattungen, z. B. der Stadtraumsteckbriefe, der Planungsberichte, der Jugendbefragung oder der Dresdner Kinder- und Jugendstudie, versteht sich das Auswertungsdokument als eine Teilberichterstattung zur Nutzung der Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in Dresden. Grundlegend werden dazu die statistischen Daten sowie die fachlichen Kenntnisse und Erkenntnisse der Fachkräfte aggregiert und in den stadtweiten Kontext gestellt. Das Dokument dient als Grundlage für Fachdiskurse und Qualitätsentwicklung.
Dabei ist der Bericht auf mindestens vier Ebenen nutzbar:
- Angebote und Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Es wird ein Instrument zur fachlichen Reflexion der eigenen Arbeit (Statistik als Selbstirritation) und zur angebotsspezifischen Entwicklung bzw. konzeptionellen Ausrichtung bereitgestellt. Zusammen mit den Fachberatungen soll in mindestens jährlichen Gesprächen die quantitative Entwicklung der Nutzungen in Kombination mit den qualitativen Rückmeldungen aus dem Sachbericht gespiegelt und im Sinne einer Qualitätsentwicklung für das jeweilige Angebot eingesetzt werden. Hierfür wird die „Auswertung der Statistik und Sachberichte“ ins Verhältnis zum angebotsbezogenen Sachbericht und den Erfahrungen der Fachkräfte vor Ort gesetzt.
Die Träger können den Bericht für die Weiterentwicklung ihrer Angebote nutzen, da sie Ableitungen für ihre zukünftige Angebotsgestaltung treffen und entsprechende Schwerpunkte setzen können.
- Planungskonferenzen, Arbeitsgemeinschaften und Facharbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII
Im Rahmen des Controllings der Planungskonferenzen und in den Planungskonferenzen werden die Entwicklungen reflektiert, die sich in Bezug auf spezifische Themen oder den Stadtraum aus dem Bericht ableiten lassen. Darüber hinaus lassen sich stadtraum-, themenübergreifende oder leistungsartenspezifische Entwicklungen, die sich aus den Statistiktools (z. B. sich verändernde Altersstrukturen der Nutzenden in den Jugendtreffs) oder den Sachberichten ableiten (z.B. Weiterbildungsbedarf, thematische Häufungen). Diese können in den Arbeitsgemeinschaften und Facharbeitsgruppen nach §78 SGB VIII diskutiert werden, um gemeinsame Ableitungen zu treffen.
- Jugendhilfeplanung/Verwaltung
Aus den Statistiken und den Ergebnissen der Auseinandersetzung der Fachschaft mit diesen Daten können planerische Ableitungen für die Gestaltung der Jugendhilfelandschaft in Dresden getroffen werden. Die im Diskurs sichtbar gemachten Erfordernisse und Entwicklungen ermöglichen eine angepasste und abgestimmte Jugendhilfeplanung. Diese trägt ihrem gesetzlichen Auftrag folgend dazu bei, ein vergleichbares, den Zielgruppen angepasstes, Leistungsangebot in den Stadträumen unter Beachtung der spezifischen Gegebenheiten (soziale Belastung und demographische Entwicklung) zu gewährleisten.
- Fachpolitik
Auf der politischen Ebene bildet die Auswertung einen Teil einer breiten Diskussionsgrundlage und regt mithilfe von Thesen den Diskurs an. Auf dieser Basis soll insbesondere für den Jugendhilfeausschuss ein Instrument bereitgestellt werden, das Entscheidungen erleichtert. Darüber hinaus lässt sich der Bericht als Instrument der Öffentlichkeits- oder Lobbyarbeit einsetzen.
Wie ist das Verhältnis von Analyse, Interpretation und Wertung im Dokument?
Im Dokument wird zunächst eine Analyse der verfügbaren Daten vorgenommen. Dabei werden zunehmend auch Längsschnitt-Betrachtungen der einzelnen Indikatoren dazu führen, quantitative Entwicklungen innerhalb der Leistungsarten oder der Stadträume darzustellen. Daten bzw. Datenreihen sind interpretationsbedürftig und so werden die erhobenen Daten in der Auswertung auch interpretiert. Es können Aussagen zu Maximal- und Minimalwerten oder zu Steigerungen/Verringerungen getroffen werden. Punktuell sind auch Erklärungen möglich, wie diese oder jene Entwicklung zustande kommt. Weiterhin enthält das Dokument interpretierende Aussagen der Verwaltung des Jugendamtes, die als grundlegender Diskussionsbeitrag des Fachdiskurses dienen. Eine Interpretation beinhaltet vergleichende Aussagen und stützt sich auf eine vorhandene Datenbasis. Eine Wertung hingegen beurteilt die hinter den Daten liegende Arbeit. Solche Aussagen sind in den zusammenfassenden Auswertungen nicht zu finden.
Warum werden Thesen formuliert?
Thesen sollen zur Diskussion innerhalb der Fachschaft anregen. Gespräche und Anmerkungen dazu sind ausdrücklich durch die Verwaltung des Jugendamtes gewünscht. Thesen sind bewusst fordernd und provokant formuliert, um darüber einen Diskurs anzuregen.
Warum erheben wir überhaupt statistische Zahlen, wenn festgestellt wird, dass die Qualität der Arbeit nicht allein an den Nutzungszahlen ablesbar ist?
Die nach § 74 SGB VIII geförderten Angebote sind durch Erteilung des Bescheides zur Führung des Statistiktools und Abgabe eines vollständigen Sachberichtes verpflichtet. Sachbericht und Statistik sollen ein gemeinsames Bild der geleisteten Arbeit (qualitativ und quantitativ) ergeben. Mit der statistischen Erfassung werden die gesetzlichen Vorgaben zur Statistikführung nach § 99 SGB VIII sowie Aufgaben zur Bestandserfassung nach § 80 SGB VIII umgesetzt. Im Fokus stehen Zahl, Geschlecht und Alter der Nutzer*innen. Statistikführung und -auswertung sind Instrumente zur Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII sowohl für die Verwaltung des Jugendamtes als auch für die Angebote und Träger der freien Jugendhilfe.
Statistische Auswertungen bilden einen Aspekt im Diskurs um Qualität ab. Hohe Nutzungszahlen sind jedoch nicht automatisch gleich zu setzen mit hoher Leistungsqualität. Qualitative und quantitative Daten sollen neben- und miteinander betrachtet werden.
In der zusammenfassenden Auswertung der Sachberichte und Statistiktools liegt der Schwerpunkt auf quantitativen Aussagen. Im Kontext anderer Berichterstattungen, z. B. der Stadtraumsteckbriefe, der Planungsberichte, der Jugendbefragung oder der Dresdner Kinder- und Jugendstudie, versteht sich das Auswertungsdokument als eine Teilberichterstattung zur Nutzung der Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in Dresden. Die Berücksichtigung von z. B. angebotsspezifischer Ausrichtung, räumlichen und stadtraumspezifischen Gegebenheiten, personeller Situation, Haltungen von Fachkräften und aktuellen Nutzer*innengruppen kann und soll im Wirksamkeitsdialog nur im kommunikativen Prozess erfolgen.
Sind Schätzwerte verlässliche Parameter?
Prinzipiell und relativ: ja, absolut: nein. Sozialforschung basiert generell auf Einschätzungen und somit bilden Schätzwerte auch bedingt die Realität ab. In den ausgewerteten Tabellen der Sachberichte geht es um die Einschätzung der Lebenslagen der Adressat*innen in standardisierter Form durch die Fachkräfte. So können Entwicklungstendenzen sichtbar gemacht werden. Es ist davon auszugehen, dass Fachkräften aufgrund ihrer Professionalität und der Kenntnis der Nutzer*innen eine zuverlässige Einschätzung bezüglich der Lebenslagen und Bedürfnisse im Kontext ihrer Arbeit möglich ist. Konkretere Beschreibungen sind im qualitativen Teil des Sachberichtes möglich.
Bezogen auf die Wirkungsradien der Angebote und die Herkunftsstadträume der Nutzer*innen gilt dieselbe Grundannahme, auch wenn hier das Wissen der Fachkräfte möglicherweise weniger valide ist. Über alternative Erfassungsmethoden wird in der Verwaltung beraten.
Woher speisen sich die qualitativen Aussagen?
Statistiktool und Sachbericht des jeweiligen Angebotes gehen an die zuständigen Fachberatungen der Verwaltung des Jugendamtes, die stadtraumbezogen sowohl die auszuwertenden Zahlen als auch ausgewählte qualitative Aussagen der Sachberichte (z. B. Nutzer*innenstruktur, besondere Projekte, Weiterbildungsbedarf und Herausforderungen) auf den Stadtraum bezogen zusammenfassen. Zu beachten ist dabei, dass die in die Auswertung einbezogenen Daten z. T. nicht von allen Angeboten vollständig im Statistiktool bzw. im Sachbericht dargestellt werden. Die Gesamtauswertung ist jedoch auf diese Informationen angewiesen. Hier gilt es, bei der Berichterstattung in den Sachberichten seitens der Angebote und Träger alle relevanten Informationen aufzuführen.
Entspricht die Anzahl der Nutzungen der Summe der erreichten Nutzer*innen?
Nein. Die in den meisten Leistungsarten und Angeboten erfolgten Erhebungen von Anzahl der Nutzungen sind nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der nutzenden Personen. Die Statistik der Nutzungen wird täglich geführt. Somit wird z. B. eine Person fünf Mal in der Woche gezählt, wenn sie an fünf Tagen in der Woche das Angebot besucht.
Wie kann man Zahlen interpretieren, wenn die Erfassungen individuell unterschiedlich gehandhabt werden? Gibt es eine eindeutige Ausfüllanleitung seitens der Verwaltung des Jugendamtes?
In den ab 2021 modifizierten Erklärungen in allen Statistiktools wird definiert, was als Nutzung zu zählen ist: "Eine Nutzung wird erfasst, wenn eine Interaktion zwischen dem im Angebot tätigen Menschen (u. a. Fachkräfte, Praktikant*innen, Ehrenamtliche, Honorarkräfte) und Nutzenden stattfindet." In den einzelnen Leistungsarten werden die Erklärungen mit spezifischen Beispielen unterlegt. Es ist Aufgabe der jeweiligen Facharbeitsgruppen, ein gemeinsames Verständnis des Ausfüllens zu erarbeiten, welches in den Erklärungen der Statistiktools abgebildet werden kann.
Wie kann man Zahlen interpretieren, wenn vorher keine Soll-Werte definiert sind?
Die Definition von Soll-Werten ist mit Blick auf die der Differenziertheit der Leistungsarten, Angebote und Stadträume sowie der zentralen Bedeutung zusätzlicher qualitativer Aspekte für die Bewertung (sozial)pädagogischen Handelns aus Perspektive der Qualitätsentwicklung und der Jugendhilfeplanung nicht sinnvoll. Maximal- und Minimalwerte, Durchschnittswerte und Aussagen zum Median (bezogen auf Leistungsarten oder Stadträume) oder Entwicklungstendenzen bieten jedoch einen breiten Rahmen für die inhaltliche Diskussion. Interpretationen bringen Daten in einen vergleichenden und nicht wertenden Zusammenhang.
Muss Statistik tagesaktuell erhoben werden?
Ja. Dies kann auf verschiedenen individuellen Wegen passieren. Die Nutzung des Tools ist dabei nicht zwingend. Es bietet jedoch eine standardisierte Hilfestellung zum strukturierten Ausfüllen. Wichtig ist, dass im Statistiktool am Ende des Jahres in allen Feldern reale Zahlen abgebildet sind, sodass die Statistik aus vergleichbaren Angaben gemeinsam ausgewertet werden kann.
Ist die Abgabe des ausgefüllten Statistiktools verpflichtend?
Ja. Im Rahmen der Förderung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden nach § 74 SGB VIII ist die Abgabe der Statistiktools mit Monatssummen Teil des Verwendungsnachweises.
Warum wird zwischen Geschlechtern differenziert?
Der § 9 SGB VIII beinhaltet die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen. Dieser Auftrag an die Kinder- und Jugendhilfe macht die Überprüfung von dessen Einhaltung zu einem wichtigen Baustein in der Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers und ist vor diesem Hintergrund durch die Verwaltung des Jugendamtes abzuprüfen. In der aktuellen Gesetzgebung (PStG, KJStG) wird vom binären Geschlechtssystem abgewichen und die Kategorie „divers“ hinzugefügt. Dies ist in den Statistiktools ebenfalls aufgenommen.
„Ein […] Messinstrument, welches als statistisch verwertbares Anzeichen für eine bestimmte Entwicklung, einen eingetretenen Zustand o. Ä. dient, sind die geschlechterdifferenzierten Daten. Aus ihnen als aussagefähigster Basis resultieren sowohl die Analyse der Geschlechterverhältnisse und der daraus abgeleiteten gleichstellungsrelevanten Maßnahmen als auch deren Wirksamkeit, welche sich in der Statistik widerspiegelt“ (Landeshauptstadt Dresden, Gleichstellungsbeauftragte (2012): Dresdens Charta-Beitritt, Erarbeitung und Verabschiedung des 1. Gleichstellungs-Aktionsplanes: 7).
Geschlechterbezogene Erhebungen sind dabei meist Fremdzuschreibungen durch die Fachkräfte. Das bedeutet, dass es immer einen gewissen Prozentsatz an Ungenauigkeit oder Fehlinterpretation geben wird. Der ist aber – da die Fachkräfte „ihre“ Kinder und Jugendlichen in der Regel kennen –gegenüber dem politischen Nutzen einer geschlechterbezogenen Erfassung zu vernachlässigen. Die Genauigkeit ist hoch genug für fachpolitisches Planen. Wenn es pädagogisch sinnvoll und möglich ist, ist es zu begrüßen, wenn Methoden zur Selbstbezeichnung durch die Nutzer*innen konzipiert und eingesetzt werden.
Warum werden Leistungsarten miteinander verglichen?
Leistungsarten werden nicht miteinander verglichen, sondern nebeneinandergestellt. Die Spezifika der Leistungsarten werden entsprechend beachtet. So werden fachlich begründete Unterschiede zwischen den Leistungsarten deutlich. Damit ergibt sich ein Gesamtbild der jeweiligen Zugänge und entsprechenden Nutzungen durch die Zielgruppen in Dresden.
Warum werden Stadträume miteinander verglichen?
Allen Adressat*innen soll flächendeckend eine vergleichbare, den jeweiligen Zielgruppen und Gegebenheiten angepasste, Infrastruktur zur individuellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wirken in den Stadträumen verschiedene, nicht immer identische, Leistungsarten im Zusammenspiel. Insofern ist ein Vergleich der Stadträume bezüglich der Nutzungen und der VzÄ-Ausstattung (Fachkräftebemessung) unter Beachtung der jeweiligen stadtraumspezifischen Merkmale möglich und sinnvoll.
Was ist die Aussagekraft der Kennzahl "Nutzungen pro VzÄ"?
Diese Kennzahl ist deutlich aussagekräftiger als z. B. nur das Zählen von Nutzungen, da die VzÄ-Ausstattung der Angebote und Stadträume unterschiedlich ist. Die Kennzahl ermöglicht eine Vergleichbarkeit der erreichten Nutzungen – einerseits für die Angebote und Träger innerhalb einer Leistungsart, andererseits der Stadträume untereinander. Weiterhin zeigt sie die fachlich begründeten Unterschiede bei der Anzahl der Nutzungen zwischen den Leistungsarten auf.
Warum gibt es keine vorherige Beteiligung der Fachschaft?
Die Beteiligung der Fachschaft erfolgt vorab mit dem Ausfüllen der Sachberichte und Statistiktools für das jeweilige Angebot. Das Dokument ist die zusammenfassende Einschätzung der Verwaltung des Jugendamtes und dient als Grundlage des darauffolgenden fachlichen Diskurses und nicht als dessen Ergebnis. Diskursergebnisse können in die Auswertung des Folgejahres einfließen.
Warum ändern sich die Statistiktools immer wieder?
Die in der Verwaltung des Jugendamtes eingehenden Rückmeldungen zu den Statistiktools werden gesammelt, geprüft und ggf. im vierten Quartal des Jahres für das Folgejahr eingearbeitet. Dadurch ist eine moderate regelmäßige Anpassung unumgänglich. Dabei sind jedoch der Gesamtblick und die Vergleichbarkeit im Sinne eines einheitlichen Verständnisses und einer einheitlichen Handhabung im Blick zu behalten. Jedes Jahr sollen die Statistiktools in den jeweiligen Facharbeitsgemeinschaften vorgestellt und besprochen werden.
Warum ändern sich die Statistiktools nicht genau so, wie ich es als Fachkraft das für sinnvoll halte und wenn, dann erst mit Verzögerung?
Die in der Verwaltung des Jugendamtes eingehenden Rückmeldungen zu den Statistiktools werden gesammelt, geprüft und ggf. im vierten Quartal des Jahres für das Folgejahr eingearbeitet. Dadurch ist eine moderate regelmäßige Anpassung unumgänglich. Dabei sind jedoch der Gesamtblick und die Vergleichbarkeit im Sinne eines einheitlichen Verständnisses und einer einheitlichen Handhabung im Blick zu behalten. Jedes Jahr sollen die Statistiktools in den jeweiligen Facharbeitsgemeinschaften vorgestellt und besprochen werden.
Was wird in der Statistik gezählt und was nicht?
In der Statistik werden die Nutzungen der Angebote durch die Zielgruppen erfasst, nicht die vollständige Arbeitsleistung der Fachkräfte en detail.
Wie kann die Umsetzung von Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe besser abgebildet werden?
Ein erster Schritt zur besseren Erfassung der Querschnittsaufgaben wurde durch eine Veränderung des Sachberichtsformulars für das Jahr 2021 gegangen. Diese Änderung wurde mit der AG nach § 78 SGB VIII Querschnittsaufgaben abgestimmt. Generell kann nur ausgewertet werden, was in den Sachberichten durch die Träger der Angebote abgebildet wird. An einer weiteren Qualifizierung kann im Sinne der Prozessorientierung perspektivisch gearbeitet werden.
Werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Auswertungen für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt?
Natürlich. Die verschiedenen Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie und die hiermit verbundenen Schließungen und Einschränkungen für die Angebote haben sich zwangsläufig auf die Nutzungszahlen ausgewirkt. Auch andere Aspekte, die in der Statistikauswertung betrachtet werden (z. B. Weiterbildungsbedarfe, Lebenslagen von Nutzenden), haben sich in dieser besonderen gesellschaftlichen Situation verändert. Dies wird bei den Auswertungen berücksichtigt. Hiermit einhergehend wird der angestrebte überjährige Vergleich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.