Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de

https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/jugendhilfeplanung/LFundLA.php 30.03.2026 12:46:12 Uhr 06.06.2026 19:05:01 Uhr

Leistungsfelder und Leistungsarten (Teil III)

Der Teil III des Planungsrahmens der Kinder- und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Dresden wurde am 12. März 2026 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen (V0526/25). Er bietet eine Beschreibung der Leistungsfelder (LF) und Leistungsarten der Kinder- und Jugendhilfe und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren (bis 2036). Zukünftige Anpassungen, die sich aus modifizierter Gesetzeslage ergeben, sollen dabei jeweils aktuell eingearbeitet werden. 

Die Beschreibungen der Leistungsfelder und Leistungsarten wurden unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften und Facharbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII im Dialog mit den Fachkräften und Trägern der freien Jugendhilfe erarbeitet. Sie werden zur Ausgestaltung von Leistungen der Jugendhilfe und bei planerischen Prozessen in Dresden genutzt und sind Grundlage von Qualitätsentwicklungsprozessen sowohl beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch bei Trägern der freien Jugendhilfe. Gemeinsam erarbeitete Qualitätskriterien ermöglichen es, die inhaltliche Arbeit der sozialpädagogischen Praxis in den Leistungsfeldern und Leistungsarten transparent, verbindlich, vergleichbar und anschaulich zu machen. Sie tragen dazu bei, die Qualität der Einrichtungen und Dienste zu bewerten, diese zu verbessern und weiterzuentwickeln. Durch einen regelmäßigen Qualitätsdialog, z. B. im Rahmen der Fachberatungen zur Konzepterstellung und -weiterentwicklung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in Qualitätsentwicklungsgesprächen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nach §§ 78a bis g SGB VIII, werden fortwährend Impulse für eine systematische Reflexion und Weiterentwicklung der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt. 

Die Teilfachplanung des Leistungsfeldes "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 bis 26 SGB VIII)" wird durch das Amt für Kindertagesbetreuung durchgeführt und mit der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes abgestimmt. Es wird auf den jeweils gültigen Teilfachplan verwiesen. Perspektivisch kann dieser in den Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden integriert werden. 

Die Beschlussausfertigung sowie alle Anlagen in einem Dokument können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Die einzelnen Leistungsartenbeschreibungen finden sich oben unter den gelben Kacheln der jeweiligen Leistungsfelder zur besseren Nutzbarkeit nochmal separat.