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Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Weitergehende Informationen
Einen Zugang zum Portal der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und deren Facharbeitsgruppen erhalten Fachkräfte der Dresdener Kinder- und Jugendhilfe per E-Mail unter jugendhilfeplanung@dresden.de.
Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sind zum einen, dass die Arbeitsgemeinschaften die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses fachlich begleiten und im Vorfeld der politischen Entscheidungen auf breiter Ebene diskutieren. Andererseits sollen Kommunikationsdefizite ausgeglichen werden, die durch eine vielfältige Trägerlandschaft entstehen.
Der Jugendhilfeausschuss legte mit Beschluss V1772/17 i. V. m A0501/18 die Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in der Landeshauptstadt Dresden fest. Ziele sind:
- Aktive Mitwirkung an den Prozessen der Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Dresden
- Aufzeigen aktueller jugendhilferelevanter Entwicklungen
- Informationsaustausch mit dem Jugendhilfeausschuss zur Vorbereitung von politischen Entscheidungen in einer Stellung als begleitendes Gremium
- Fachlicher Austausch und Erarbeitung fachlicher Empfehlungen
Nachfolgend und auf den hier untergeordneten Seiten finden Sie die Protokolle, Geschäftsordnungen und Kontaktmöglichkeiten der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sowie deren Facharbeitsgruppen.
Fachergebnisse aus AG-Arbeit
Situationsbeschreibung fehlende Grundbildung
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Anlage Protokoll AG Jugendsozialarbeit vom 26. September 2024
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197 KB)
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Grundsatzpapier Hilfen zur Erziehung
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Dresdner Qualitätsleitlinien im Bereich Hilfen zur Erziehung - Grundsätze für die Hilfen zur Erziehung (Stand: März 2018)
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Handlungsorientierung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Im Januar 2023 trat nach einem intensiven Diskussionsprozess der überarbeitete „Handlungsablauf des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Dresden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ in Kraft. Die folgende Handlungsorientierung konkretisiert diesen Ablauf für Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt, die bei Minderjährigen stets als Kindeswohlgefährdung einzuordnen sind. Der Umgang mit entsprechenden Verdachtsfällen stellt für alle am Prozess Beteiligten eine herausfordernde Aufgabe dar. Die Handlungsorientierung soll helfen, Unsicherheiten abzubauen, die Fachkräfte im ASD und PKD zu stärken und so einen wirksamen Schutz für betroffene Kinder und Jugendliche aufzubauen. Zudem soll sie auch den Fachkräften außerhalb des Jugendamtes Handlungssicherheit vermitteln sowie einen Überblick zu den Abläufen im ASD nach Meldung eines entsprechenden (Verdachts)Falles geben.
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Handlungsorientierung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt (März 2025)
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1 MB)
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Padlet der AG Querschnittsaufgaben
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Hier gelangen Sie zum Padlet
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Begleitung von Kindern und Jugendlichen psychisch- oder suchtkranker Eltern
Aus der Fachschaft der offenen Kinder- und Jugendarbeit kam der Bedarf, mehr Orientierung und Sicherheit für Fachkräfte bei der Begleitung von Kindern und Jugendlichen zu erhalten, deren Mütter und/oder Väter Suchtmittel konsumieren oder von psychischen Erkrankungen betroffen sind. Daher wurde diese Handlungsempfehlung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit erstellt.
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Handlungsempfehlung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit
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Cannabiskonsum und Jugendhilfe
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Cannabiskonsum und Jugendhilfe - Informationen für Fachkräfte
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Fachliche Empfehlungen für die Arbeit mit suchtbelasteten Familiensystemen
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Selbstcheck Inklusion
Die Landeshauptstadt Dresden möchte die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. In Dresden hat in etwa jede zehnte Person eine Behinderung. Wir alle wollen uns darum bemühen, dass auch sie teilhaben können. Dafür ist der Selbstcheck Inklusion entstanden. Mit dem Fragenkatalog für Träger und Einrichtungen können Sie erfahren, wie inklusiv Sie sind.
Schaubild der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und Organigramm des Jugendamtes
Hier hinterlegt finden Sie ein Schaubild der derzeit in der Landeshauptstadt Dresden tätigen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Außerdem können Sie das Organigramm des Jugendamtes einsehen.
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Schaubild Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
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Organigramm des Jugendamtes
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Jahresberichte
Die Arbeitsgemeinschaften sind gegenüber dem Jugendhilfeausschuss jährlich berichtspflichtig. Die jeweiligen Jahresberichte finden Sie in den untenstehenden Downloads.
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Jahresberichte 2023
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778 KB)
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Jahresberichte 2021
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1 MB)
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Jahresberichte 2020
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1 MB)
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Jahresberichte 2019
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1 MB)
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Auswertung Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Hier hinterlegt finden Sie das Dokument und die Diagramme zur Auswertung der AG-Struktur aus 2022.
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Auswertung AG-Struktur
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1 MB)
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Diagramme Auswertung AG-Struktur
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Hier hinterlegt finden Sie das Protokoll, den Input und das Padlet zum ersten Arbeitstreffen der AG-Sprechenden nach § 78 SGB VIII und Vertretungen des Jugendamtes zur Auswertung der AG-Struktur vom 27. Februar 2023.
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Protokoll, Input und Padlet
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Protokoll
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Anlage Präsentation Weiterentwicklung AG Struktur
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Grundlegende Strukturen der Jugendhilfe
Hier hinterlegt finden Sie die Präsentation zur Online-Informationsveranstaltung vom 28. März 2024 zur Struktur des Jugendamtes sowie zu den Aufgaben und Zielen der Jugendhilfeplanung in Dresden.
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Grundlegenden Strukturen der Jugendhilfe - Fokus Jugendamt und Jugendhilfeplanung
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2 MB)
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Datenschutz in Protokollen
Bezüglich der Namensnennung in den Protokollen prüfte das Jugendamt das Anliegen und beantwortete eine entsprechende Anfrage im Jugendhilfeausschuss mit der Information Nr. 6/2019 wie folgt:
Grundsätzlich ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Verwaltung nur zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung vorliegt. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn es sich lediglich um Amtsträgerdaten bzw. „Funktionsträgerdaten“ handelt, da diese als nicht schutzwürdige Informationen bewertet werden.
Als Funktionsträger sind diejenigen Mitarbeiter zu verstehen, denen ein übergeordneter Verantwortungsbereich zukommt oder die als offizielle Ansprechpartner fungieren. Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bzw. einer zugehörigen Facharbeitsgruppe sind demzufolge Funktionsträger.
Um „Funktionsträgerdaten“ handelt es sich laut dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten beispielsweise, wenn E-Mail-Adressdaten und Namensangaben zu Anmeldezwecken zur Nutzung von IT-Fachverfahren preisgegeben werden. Weiterhin zählt man dazu Anreden, Funktionsbezeichnungen/Dienststellungen, Organisationseinheiten (Abteilung, Sachgebiet), Dienststellen (Behördenbezeichnung), Adresse der Dienststelle (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Zimmernummern, dienstliche Telefonnummern und dienstliche E-Mail-Adressen. Diese Daten können in den Protokollen der Arbeitsgemeinschaften und zugehörigen Facharbeitsgruppen genutzt werden. Daten eines „Nichtfunktionsträgers“ (z. B. Schreibkräfte, Assistenten) dürfen dagegen ausschließlich nur mit Zustimmung der/des Beschäftigten veröffentlicht werden.
Protokollvorlage
Für die Dokumentation von Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften und der Facharbeitsgruppen im Kontext § 78 SGB VIII nutzen Sie bitte die Protokollvorlage (standardisierte Form) und beachten Sie die Hinweise der "readme-Datei". Die Bereitstellung der Vorlage erfolgt in Umsetzung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses V1772/17 Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden: Allgemeiner Teil (Teil I); Übergreifende Themen (Teil II). Personenbezogene Daten werden auf Grund der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht erhoben. Die Kompatibilität mit Linux-Betriebssystemen kann auf Grund technischer Gegebenheiten leider nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Bei alternativ erstellten Protokollen ist die vorgegebene Form entsprechend zu berücksichtigen.
Die fertigen Protokolle der AG nach § 78 SGB VIII sowie der dazugehörigen Facharbeitsgruppen möglichst 10 Arbeitstage nach der Sitzung bzw. zeitnah nach Bestätigung des Protokolls per Mail an jugendhilfeplanung@dresden.de schicken, damit sie auf die öffentlich einsehbare Plattform hochgeladen werden können.
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Protokollvorlage
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read-me
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502 KB)
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Mustergeschäftsordnung
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Mustergeschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vom Mai 2019
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376 KB)
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