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Arbeitsweltbezogene JugendSozialArbeit

... unterstützt junge Menschen während der Übergangsphasen zwischen Schule und Beruf, d.h. sowohl an der sogenannten „ersten Schwelle“ zwischen Schule und Berufsausbildung als auch an der „zweiten Schwelle“ nach einer Ausbildung hin zur Aufnahme von Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.

Plakat mit dem Slogan "Dein Leben - mach was draus"

Die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und stellt einen Teil des Übergangssystems Schule-Beruf - der Jugendberufshilfe - dar, in welchem verschiedene weitere Rechtskreise (z.B. Grundsicherung – SGB II, Arbeitsförderung – SGB III) und Akteure (z.B. Schule, Wirtschaft, Verwaltungsbehörden) wirken.

Die Ziele der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit unterscheiden sich von denen anderer Rechtskreise und Akteure.[1]

"Die Integration junger Menschen in Ausbildung und Beruf ist dabei ein wichtiges, aber nicht alleiniges Ziel. Es muss auch darum gehen, dass möglichst alle Jugendlichen gut in ein selbstständiges Erwachsenenleben eintreten und z. B. in gesicherten Wohnverhältnissen leben können. Im Kern geht es um die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie um die soziale und die berufliche Integration junger Menschen.“[2]

Dabei richtet sich die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit an  alle jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die auf Grund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maß Unterstützung beim Übergang von der Schule zum Beruf benötigen.

Das betrifft im Besonderen junge Menschen, die

  • einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen,
  • keinen Schulabschluss haben und nicht wissen, wie weiter,
  • noch nicht wissen, was sie mal beruflich werden wollen oder
  • eine Ausbildung oder Maßnahme abgebrochen haben und sich neu orientieren wollen.

Die Angebote der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit unterstützen die jungen Menschen

  • bei der schulischen, beruflichen und persönlichen Erst- oder Neuorientierung,
  • bei der Entwicklung passender Berufs- und Lebenswegeplanungen und bei der Umsetzung der erforderlichen Schritte,
  • bei Information und Recherche zu geeigneten Angeboten der Qualifikation oder der beruflichen Integration,
  • bei Bewerbungen,
  • bei der Vermittlung weiterer Hilfs- und Unterstützungsangebote und
  • durch spezielle Projekte für junge Menschen, die ihre Ausbildungsfähigkeit anstreben, für die es jedoch keine geeigneten Angebote der Arbeitsförderung oder Grundsicherung gibt.

Die Umsetzung erfolgt in der Landeshauptstadt Dresden durch Beratungsstellen, durch Jugendwerkstätten/Qualifizierungsprojekte sowie durch die Straßenschule.

Die Angebote der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit Dresden sind der Facharbeitsgruppe Netzwerk Jugendberufshilfe vernetzt, die Teil der Arbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (AG gem. § 78 SGB VIII) ist.

Erläuterungen

[1] Erläuterung

Zielstellungen

Die übergeordnete Zielstellung der Eingliederung junger Menschen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt wird von den unterschiedlichen Rechtskreisen und Akteuren im Übergang Schule-Beruf je nach deren spezifischen Interessen und gesetzlichen Aufträgen aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet:

  • Wirtschaft:

Fachkräftesicherung

Fachkräftestrategie 2030

  • Arbeitsförderung:

„Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen“, dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Dabei geht es zentral um die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit in Ausrichtung an den beschäftigungspolitischen Zielrichtungen der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung.

  • Grundsicherung:

Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf ausgerichtet, dass „durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird“

  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

Demgegenüber definiert Jugendhilfe ihre Ziele gemäß dem Grundverständnis der ethisch und wissenschaftlich fundierten sozialen Arbeit gemäß SGB VIII:

㤠1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“

Hieraus ergibt sich: „Die Integration junger Menschen in Ausbildung und Beruf ist dabei ein wichtiges, aber nicht alleiniges Ziel. Es muss auch darum gehen, dass möglichst alle Jugendlichen gut in ein selbstständiges Erwachsenenleben eintreten und z. B. in gesicherten Wohnverhältnissen leben können. Im Kern geht es um die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie um die soziale und die berufliche Integration junger Menschen.“

Quelle

[2] Quelle

Gestaltung von „Jugendberufsagenturen“ – Impulse und Hinweise aus der Jugendsozialarbeit, Eckpunktepapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit, Juni 2014

Dein Leben, deine Chance – der Freistaat Sachsen fördert die berufliche und soziale Integration

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Produziert von der »Gecko One GmbH«

Hinweis: Für diesen Film gibt es eine Audiodeskription zur Sicherstellung der Barrierefreiheit unter https://youtu.be/Ujo5rhEegXw

Der Film gibt einen Überblick über die wichtigsten ESF-finanzierten Förderangebote des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, welche die berufliche und soziale Integration junger Menschen und langzeitarbeitsloser Erwachsener unterstützen.

Weitere Informationen gibt es unter:

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