Das ist möglich. Im Teil III des Planungsrahmens ist auf S. 15 festgelegt:
„Basierend auf der Nettoarbeitszeit sind davon 20 Prozent für berufsspezifische Minderzeiten abzuziehen (6,1 h/Woche). In den berufsspezifischen Minderzeiten der KiJuA sind enthalten:
- Netzwerk-, Gremien- und Gemeinwesenarbeit
- Teamberatungen
- konzeptionelle Arbeit
- Reflexion und Qualitätssicherung/-entwicklung, Weiterbildungs- und Supervisionsmaßnahmen
- außerhalb der Kontaktzeit liegende Betreuung bspw. von Praktikanten/-innen, Freiwilligendienstleistenden und Ehrenamtlichen
- Reinigung/Werterhaltung/Besorgungen
Weitere zehn Prozent sind für Leitung und Administration anzusetzen (3 h/Woche). Es bleiben durchschnittlich 21,4 h/Woche/VzÄ für Kontaktzeit inklusive Vor- und Nachbereitung der sozialpädagogischen Angebote. Davon werden durchschnittlich zehn Prozent für die Vor- und Nachbereitung kalkuliert (2,1 h/Woche). Es bleiben für reale Kontaktzeiten (Öffnungszeiten, Ferienfahrten, Projekte, Einzelbegleitung, ggf. Betreuung von Arbeitsstundenleistenden usw.) durchschnittlich 19,3 h/Woche/VzÄ. Zusätzlich können durch den Träger bis zehn Prozent pauschalierte Verwaltungsumlage entsprechend der gültigen Förderbestimmungen abgerechnet werden.“
In diesem Rahmen ist es möglich, VzÄ-Anteile für eine übergreifende Fachberatung zu nutzen. Dies erhöht dann dementsprechend die Arbeitszeit in anderen Feldern, wie zum Beispiel Kontaktzeit inklusive Vor- und Nachbereitung der sozialpädagogischen Angebote, für die anderen Mitarbeiter*innen in der Einrichtung oder dem Dienst.
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