Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/service/foerderung/bund.php 23.04.2024 15:14:42 Uhr 21.12.2024 15:20:09 Uhr |
Fördermittel vom Bund
Informationen zu Förderprogrammen durch den Bund
A.) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
1. Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung – Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Gerechtere Bildungschancen für junge Menschen – das steht in „Kultur macht stark“ an erster Stelle. Einer der Schlüssel dazu ist kulturelle Bildung. Um für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen müssen viele Hände mit anpacken. Lesen Sie mehr zum Inhalt und zu den Zielen des Programms.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie gibt es auf der Website des BMBF und auf www.buendnisse-fuer-bildung.de.
2. Förderrichtlinie „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“
Die Förderrichtlinie „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ soll die Beteiligung von Personen mit eigener oder familiärer Flucht- und Migrationserfahrung an einer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung erhöhen, damit sie im Anschluss als Fachkraft mit einem qualifizierten Berufsabschluss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie gibt es unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung
3. Bildung für Neuzugewanderte
Alle Kreise und kreisfreien Städte können sich für die Finanzierung von Bildungskoordinatoren bewerben, um die Integration von Geflüchteten voranzubringen. Die zentrale Aufgabe der Koordinatoren soll darin liegen, den Bildungszugang für die Geflüchteten vor Ort zu verbessern. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung, bei der die Ausgaben für die Koordinatoren gefördert werden.
Informationen zu Förderrichtlinien und Anträgen gibt es bei der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement.
B.) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Für die genannten Politikbereiche können die entsprechenden Förderrichtlinien des Bundes abgerufen werden.
1. Familienförderrichtlinien
Die Familienförderrichtlinien soll dazu beitragen, ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten, in dem sich Familien nach eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des BMFSFJ.
2. Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP-Richtlinie)
Die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans sichern und stärken die bundeszentrale Infrastruktur in der Kinder- und Jugendhilfe und dienen der Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Umsetzung kinder- und jugendpolitischer Schwerpunkte.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des BMFSFJ.
3. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern
Mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern sollen vor allem Projekte zur Partizipation und Kompetenzsteigerung von Zuwanderinnen und Zuwanderern gefördert werden.
Weiter Informationen gibt es auf der Website des BMFSFJ.
4. Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste
Durch die Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste sollen die Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligen-gesetz sowie der Internationale Jugendfreiwilligendienst als Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe angeregt und gefördert werden. Diese Richtlinien sollen dazu beitragen, die Freiwilligendienste als besondere Form des bürgerschaft-lichen Engagements zu unterstützen und in ihrer Ausgestaltung als Bildungs- und Orientierungszeiten zu stärken.
Freiwilligendienste fördern das gesellschaftliche Engagement zu Gunsten des Allgemeinwohls. Sie bieten die Chance auf zusätzlichen Kompetenzerwerb und fördern das lebenslange Lernen. Hierdurch tragen die Freiwilligendienste zur Persönlichkeitsentwicklung bei und stärken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des BMFSFJ und beim BAFzA.
Kontakt: Bundesamtsamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln, Tel.: 0221/ 3673-0, E-Mail: service@bafza.bund.de, fsj-zentralstelle@bafza.bund.de
5. ESF Plus-Förderprogramme
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat in der Förderperiode 2012-2027 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Funktion der "ESF-Regiestelle“.
In dieser Funktion setzt das BAFzA ESF Plus-Förderprogramme des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ um und steuert zentral sowohl die fachlich-inhaltliche Begleitung als auch die finanztechnische Umsetzung folgender Programme:
Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation
Das ESF Plus-Programm unterstützt freie gemeinnützige Träger sowie Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat, Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation zu initiieren.
Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag
Impulse setzen zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter - das ist das Ziel dieses ESF Plus-Programms. Das zentrale Anliegen hierbei ist die Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe.
ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken
Im Rahmen des ESF Plus-Programms „ElternChanceN“ sollen Strukturen der Elternbegleitung vor Ort gefestigt und verstärkt werden. Die Einbindung der Elternbegleitung in ein kommunales Netzwerk von Familienbildung und -beratung ermöglicht die bedarfsgesteuerte Umsetzung von Maßnahmen im Sozialraum.
JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit
Das ESF Plus-Programm unterstützt Kommunen dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf zu initiieren. Das betrifft vor allem Jugendliche, die noch nicht zu einer eigenen Lebensführung in der Lage sind und/oder von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/esf-foerderprogramme
6. Girls’Day und Boys’Day
Das Projekt „Girls‘Day – Mädchen-Zukunftstag“ soll dazu beitragen, die Berufschancen von Mädchen in zukunftsträchtigen Berufsfeldern, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, d. h. insbesondere in (informations-) technologischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie in handwerklichen Berufen, auszubauen, um ihre Arbeitsmarkt-, Karriere- sowie Verdienstchancen zu verbessern.
Der Girls’Day findet einmal jährlich, zumeist im April, als eintägiges Schnupperpraktikum oder Workshop statt.
Das Projekt „Boys’Day – Jungen-Zukunftstag“ gibt Jungen die Möglichkeit, Berufe kennenzulernen, in denen Männer immer noch unterrepräsentiert sind, vor allem Berufe aus dem sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereich. Durch jungenspezifische Schnupperpraktika, aber auch Workshops, werden neue Zukunftsoptionen in der Berufs- und Lebensplanung eröffnet sowie Sozialkompetenzen gestärkt.
Das Teilprojekt „Neue Wege für Jungs“ thematisiert auf einer praxisorientierten und wissenschaftlichen Ebene die Überwindung der Barrieren im Berufswahlverhalten von Jungen, die eng verknüpft sind mit der Reflexion der zugrunde liegenden männlichen Rollenvorstellungen. Der Boys’Day findet ebenfalls einmal jährlich, zumeist im April, als eintägiges Schnupperpraktikum oder Workshop statt.
Das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. in Bielefeld organisiert sowohl den Girls’Day als auch den Boys’Day. Die Hauptaufgabe besteht darin, die vielen Anmeldungen der interessierten Mädchen und Jungen auf den Internetseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de zu organisieren und entsprechend zu bearbeiten. Darüber hinaus führt das Kompetenzzentrum die Öffentlichkeitsarbeit für die Aktionstage durch, versendet Informationsmaterialien, organisiert Veranstaltungen und betreibt eigenständige Forschungen zu Fragen der geschlechterspezifischen Berufs- und Lebensplanung.
Das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. wird im Bereich Girls’Day durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert; das Projekt Boys’Day/„Neue Wege für Jungs“ wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat die Aufgabe übernommen, das Antrags- und Bewilligungsverfahren zu betreuen und das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. bei allen zuwendungsrechtlichen Fragen zu unterstützen und zu begleiten.
Weitere Informationen gibt es unter: www.bafza.de/aufgaben/girlsday-und-boysday.html
7. "Menschen stärken Menschen" - Paten, Gastfamilien und Vormünder für eine gelungene Integration
Es ist vielfältig, findet immer neue Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen und trägt dazu bei, kollektive Herausforderungen zu bestehen, Gräben zu überwinden, Verständnis füreinander zu entwickeln und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Mit dem Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften.
Während der Schwerpunkt zunächst auf der Stiftung von Patenschaften zwischen hier lebenden und geflüchteten Menschen lag, wurde das Patenschaftsprogramm, aufbauend auf den erzielten Erfolgen, Ende 2018 um neue Zielgruppen erweitert.
Mit „Chancenpatenschaften“ werden die bereits etablierten Strukturen genutzt und auf andere Zielgruppen übertragen. Mithilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten auch diejenigen Menschen unterstützt werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die durch andere Angebote schwierig zu erreichen sind. Ziel des Programms ist es, auch diese Menschen in die Gemeinschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bieten.
Inzwischen partizipieren 24 zivilgesellschaftliche Träger (Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, etc.) und sechs Mehrgenerationenhäuser an dem Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“. Sie koordinieren und unterstützen die Arbeit von über 800 lokalen Unterstrukturen. Seit Projektbeginn konnten insgesamt bereits über 185.000 Patenschaften (Stand: August 2022) gestiftet und ein systematischer Wissenstransfer zwischen den Programmträgern etabliert werden.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben betreut das Programm administrativ, sowohl fachlich als auch finanztechnisch. Der Servicegedanke gegenüber den Trägern des Programms prägt dabei das Selbstverständnis der täglichen Arbeit.
Weitere Details zum Bundesprogramm finden Sie auf der Webseite des BMFSFJ und vom BAFzA.
8. Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus"
Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser ins Leben gerufen.
Viele Häuser entwickelten sich aus bestehenden Einrichtungen, beispielsweise Eltern-Kind-Zentren, Familien- und Nachbarschaftszentren oder Seniorenbüros, andere wurden ganz neu gegründet. Bundesweit gibt es mittlerweile in nahezu jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus.
Die Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsorte und Anlaufstellen für alle Menschen – unabhängig von Alter, Herkunft, sozialer Lage und sonstigen Merkmalen. Sie fördern mit ihren niedrigschwelligen Informations-, Beratungs- und Begegnungsangeboten gezielt das generationenübergreifende Mit- und Füreinander sowie das freiwillige Engagement aller Altersgruppen und stärken so das nachbarschaftliche Miteinander in ihrer Umgebung. Unterschiedliche Generationen können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen.
Charakteristisch für alle Häuser ist der „Offene Treff“ als erste Anlaufstelle und Ort für die niedrigschwellige, generationenübergreifende Begegnung und Beteiligung. Kennzeichnend für die Mehrgenerationenhäuser ist auch deren Netzwerkstruktur. Die Häuser arbeiten vernetzt sowohl untereinander als auch mit zahlreichen Kooperationspartnern aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und freier Wirtschaft zusammen.
Mit ihren bedarfsorientierten Angeboten und Unterstützungsleistungen helfen die Mehrgenerationenhäuser dabei, den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen, vor die uns die demografischen Entwicklungen und die sich verändernden familiären Strukturen stellen. Daher sind sie ein fester Bestandteil der Demografiestrategie der Bundesregierung.
Gleichzeitig will die Bundesregierung mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus finden Sie unter: www.mehrgenerationenhaeuser.de, auf den Websites des BMFSFJ, vom BAFzA und des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
9. Flüchtlingsfamilien: Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter helfen bei der Integration
"Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" startet Interessenbekundungsverfahren
Dass die vielen geflüchteten Familien mit Klein- und Schulkindern gut in Deutschland ankommen und sich integrieren, ist eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Das stellt auch die Fachkräfte in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung vor viele neue Herausforderungen, denn neu zugewanderte Familien benötigen besondere Betreuung. Der Arbeit von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ihre Arbeit soll stärker gefördert werden – weshalb das BMFSFJ ab Frühjahr 2017 das neue Programm mit jährlichen Programmitteln in Höhe von 3 Mio € auflegt.
Mit dem Modellprogramm sollen die Angebote der Elternbegleitung ausgeweitet und gut mit anderen Unterstützungsangeboten in der Kommune verknüpft werden.
Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind früh- und sozialpädagogische Fachkräfte der Familienbildung, die an Kitas, Familienzentren und Familienbildungseinrichtungen aktiv sind. Sie beraten und begleiten Eltern von Kleinkindern bis hin zum Grundschulalter in Bildungs- und Entwicklungsfragen. Sie erklären den Eltern zum Beispiel, warum das Kind eine Kita besuchen sollte, helfen bei der Auswahl der Kita und der Anmeldung und beraten die Eltern, wie sie ihr Kind beim Lernen und bei der Integration unterstützen können.
Rund 7.000 Fachkräfte der Familienbildung wurden im Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ und seit Herbst 2015 im ESF-Bundesprogramm „Elternchance II - Familien früh für Bildung gewinnen“ bundesweit qualifiziert.
Für das neue Modellprogramm können sich freie oder öffentliche Träger bewerben, die in der flüchtlingsbezogenen Elternbegleitung in Einrichtungen der Kinder- Jugend- und Familienhilfe und in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind.
Das Bundesprogramm soll nach Auswahl der Projektträger im April 2017 starten und bis Dezember 2020 laufen.
Interessenten können sich informieren und um eine Teilnahme bewerben unter: www.elternchance.de.
10. Bundesprogramm "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung"
An bis zu 300 Standorten in ganz Deutschland entstehen Angebote, die Kindern und Familien den Zugang zum Bildungssystem erleichtern.
Die teilnehmenden Projekte erhalten bis 2020 zusätzliche Mittel für eine Koordinierungsstelle sowie Fachkräfte und Projektmittel für die Umsetzung ihrer Angebote. Das können beispielsweise Beratungsangebote, Eltern-Kind-Gruppen oder der Einsatz von Elternbegleitern sein. Insgesamt stellt der Bund für das Programm bis zu 50 Mio. Euro jährlich bereit.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ finden Sie auf der Webseite www.fruehe-chancen.de/kita-einstieg.
11. Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander
Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland setzen sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Bei dieser wichtigen Arbeit unterstützt sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms gehören insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. „Demokratie leben!“ ist zudem ein zentraler Baustein der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Weitere Informationen zu den Bundesprogrammen zur Extremismusprävention befinden sich in dem Bericht „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.
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12. »Aktion zusammen wachsen – Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern«
Patenschafts- und Mentoringprojekte bieten Kindern und Jugendlichen auf vielfältige Weise eine individuelle und unbürokratische Hilfe und Förderung. Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bürgerschaftliches Engagement für junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund und regt die Gründung neuer Projekte an.
Die „Aktion zusammen wachsen” ermöglicht die Vernetzung von Patenschafts- und Mentoringprojekten, die Kinder und Jugendliche in ihrer Sprach- und Lesekompetenz fördern, sie auf ihrem Bildungsweg begleiten und beim Übergang in Ausbildung und Beruf stärken. In den Projekten stehen engagierte Bürgerinnen und Bürger jungen Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen beratend und unterstützend zur Seite.
Mit der Unterstützung der Patenschafts- und Mentoringprojekte verfolgt die „Aktion zusammen wachsen” das Ziel, die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu verbessern und so die Integration zu fördern.
Für nähere Informationen zur „Aktion zusammen wachsen” nutzen Sie bitte das Infoblatt oder die Website vom BAFzA.
13. Förderprogramm "Jugend erinnert"
Möglichst vielen Jugendlichen den Besuch eines Lernorts der NS-Vergangenheit ermöglichen. Das ist das Ziel des Förderprogramms "Jugend erinnert".
Die IBB gemeinnützige GmbH Dortmund vergibt als Zentralstelle Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Mittel des Bundesprojekts “Jugend erinnert” zur Förderung von Gedenkstättenfahrten gemeinnütziger, außerschulischer Organisationen.
Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und bei der Planung von Gedenkstättenfahrten. Darüber hinaus ermöglichen wir einen Erfahrungsaustausch, bieten Fort- und Weiterbildungen an und organisieren mit unseren bundesweiten Partnerorganisationen regionale Vernetzungstreffen.
Weitere Informationen gibt es unter: Förderung von Gedenkstättenfahrten - (kjp-gedenkstaettenfahrten.de)
14. Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive Erzieher/innen"
Das Bundesfamilienministerium hat am 18.12.2018 das neue Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" vorgestellt.
Ziel der Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen. Das Programm fördert 5000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung von ErzieherfachschülerInnen ab dem Ausbildungsjahr 2019, sowie Weiterqualifizierungen zu professionellen Anleitungskräften und Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden.
C.) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Bundesagentur für Arbeit
1. Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)
Der EHAP leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie.
Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. Der Fonds ist erstmalig für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden.
Aus Mitteln des EHAP werden ab November 2015 Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Das sind:
- Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen
- Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innenn
- Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen
Weitere Informationen gibt es auf der Website des BMAS.
2. Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF
Die Bundesagentur für Arbeit fördert bereits seit 2016 das Programm Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF. Hierbei werden Träger gefördert, die junge Geflüchtete bei der Orientierung in das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem unterstützen. Die Zielgruppe soll ferner über die Zugangswege in den Arbeitsmarkt aufgeklärt werden, das eigene Potential entdecken und eine Berufsausbildung anstreben.
Dabei sollen die Teilnehmenden u.a. ihre Fertigkeiten mit den Materialien Holz, Metall und Farbe und im Bereich Hauswirtschaft praktisch erfahren.
Weitere Infos gibt es auf den Websites der Bundesagentur für Arbeit und der Handwerkskammer Dresden.
3. rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind3) am 22. Juni 2022 veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Einzelpersonen sowie private oder öffentliche Träger können keine Zuwendungsempfänger sein.
Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.
Das Bewerbungsverfahren rückenwind³ erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal Z-EU-S unter www.foerderportal-zeus.de.
Weitere Informationen zum Programm rückenwind³ finden Sie hier....
rückenwind³ ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ der ESF-Förderperiode 2014-2020.
D.) Bundesministerium des Innern (BMI) - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das BMI fördert über die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Veranstaltungen und Projekte der politische der politischen Erwachsenenbildung in Deutschland. Es gibt zwei Fördermöglichkeiten: in der Richtlinienförderung nach den Richtlinien des BMI werden ausschließlich von der bpb anerkannte Bildungsanbieter bezuschusst. Zum anderen können auch innovative Modellprojekte als Zuwendungen nach § 44 Bundeshaushaltsordnung gefördert werden.
Das BAMF ist als Kompetenzzentrum für Migration und Integration in Deutschland nicht nur zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und den Flüchtlingsschutz, sondern auch Motor der bundesweiten Förderung der Integration. Zur Bandbreite der Aufgaben gehört auch die Migrationsforschung.
1. Förderaufruf (AMIF 2021-2027)
Der "Förderaufruf 2021-2027 zur Einreichung von Projektanträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der AMIF-Verwaltungsbehörde Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" ergänzt und konkretisiert die förderrechtlichen Vorgaben der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027" und gilt für die gesamte Förderperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2027.
2. EOK-Förderrichtlinien 2023-2025
Hier finden Sie die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte für die Förderperiode 2023 bis 2025.
E.) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
1. Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen
Im Januar 2012 ging die Engagement Global gGmbH – Service für Entwicklungsinitiativen als zentrale Servicestelle der Bundesregierung für zivilgesellschaftliches und kommunales Engagement an den Start. Ihre Aufgabe ist es, engagierten Akteuren Information, Beratung, Förderung und Qualifizierung aus einer Hand anzubieten.
Zuvor waren die entsprechenden vom BMZ finanzierten Förderprogramme und Serviceeinrichtungen auf verschiedene Organisationen aufgeteilt. Die neue Servicestelle Engagement Global bündelt nun alle Förderprogramme für Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Unternehmen, Schulen und Einzelpersonen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit oder der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit engagieren wollen.
Engagement Global dient als dynamische Plattform, auf der Ideen, Innovationen, Initiativen und Aktionen für entwicklungspolitisches Engagement entstehen. Die Organisation ist als gemeinnützige GmbH zu 100 Prozent in Bundesbesitz.
Zu den Programmen und Angeboten von Engagement Global gehören:
- Sekretariat des weltwärts-Programms und des Zivilen Friedensdienstes (ZFD)
- Beratungsstelle für entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen (bengo)
- Aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit: Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB), Aktionsgruppenprogramm (AGP), Programm Globale Entwicklung, Bildung trifft Entwicklung (BtE), Schulwettbewerb des Bundespräsidenten zur Entwicklungspolitik, BMZ KMK-Projekt Orientierungsrahmen zum Lernbereich Globale Entwicklung in der Schule
- Arbeits- und Studienaufenthalte junger Menschen: ASA- und ENSA-Programm
- Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- ...
Mit diesen Programmen werden derzeit pro Jahr 1.780 deutsche Nichtregierungsorganisationen finanziell gefördert und etwa 7.600 Fachkräfte und Freiwillige in mehr als 100 Länder entsandt. Es wird mit mehr als 5.000 staatlichen Partnern kooperiert (dazu gehören Länder, Kommunen, Schulen und Universitäten). Zudem werden jährlich über Veranstaltungen, Aktionen, soziale Netzwerke und Newsletter rund eine Million Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern hergestellt.
Weitere Informationen gibt es beim BMZ und bei ENGAGEMENT GLOBAL.
F.) Bundesregierung
1. UK-German Connection
UK-German Connection – eine bilaterale Initiative getragen von der deutschen und der britischen Regierung, dem British Council und dem Pädagogischen Austauschdienst – fördert Angebote bzw. Programme für deutsche und britische Fachkräfte und Jugendgruppen. Der UK-German Challenge Fund bietet
- Fördermittel für bilaterale Aktivitäten und Projektbesuche, die junge Menschen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich dazu anregen, Ideen, Produkte, Veranstaltungen oder praxisorienierte Projekte gemeinsam zu entwickeln,
- Zusatzförderung für Schnupperfahrten für Schul- und Jugendgruppen in das Vereinigte Königreich,
- Fördermittel für Jubiläumsfeiern von Schul- und Jugendpartnerschaften sowie
- Fördermittel für die schulische Zusammenarbeit in Europa auf regionaler Ebene.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Austauschprogramms.
G.) Deutscher Bundestag
1. Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
Wollen Sie für ein Jahr in den USA leben?
Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige
Weitere Informationen gibt es auf der Website des PPP.
H.) Goethe-Institut
1. Fachbereich Musik
Der Fachbereich Musik der Zentrale des Goethe-Instituts ist als Berater und Impulsgeber für die Goethe-Institute im Ausland und die Deutschen Botschaften tätig. Im Rahmen des musikalischen Jugendaustauchs übernimmt das Goethe-Institut seit 2013 die Zentralstellenfunktion nur noch für Antragssteller des musikalischen Austausches, die keinem Bundesverband beziehungsweise keiner anderen Zentralstelle in direkter Linie angehören.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Goete-Instituts.
I.) Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
1. Fördermittel für Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Institutionen stellt Gelder zur Unterstützung von Flüchtlings- und Integrationsprojekten zur Verfügung. Akquisos stellt einige Geldgeber und Programme auf EU-, Bundes- Landes- und kommunaler Ebene sowie Online-Plattformen für Geld-, Sach- und Zeitspenden vor.
Weitere Informationen gibt es auf der Website von aquisos.
2. Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung
Die Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht online für alle Vereine, Initiativen, staatliche und nichtstaatlichen Organisationen der politischen Bildungsarbeit Hilfestellungen zu neuen Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten. Auf der Website gibt es eine Übersicht zu Förderprogrammen, Ausschreibungen, Veranstaltungen und Literatur zu Fundraising und Marketing für politische Bildungsarbeit und gesellschaftliches Engagement. Zudem helfen Checklisten zur Projektkonzeption und Kalkulation weiter.
Weitere Informationen gibt es auf der Website von aquisos.
Förderdatenbank
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie pflegt eine Datenbank zu Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU
www.foerderdatenbank.de
easy-Online
... das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen, ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes.