Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/service/foerderung/land-sachsen.php 17.02.2023 08:57:19 Uhr 21.11.2024 09:34:37 Uhr |
Fördermittel vom Land Sachsen
Informationen zu Förderprogrammen durch das Land Sachsen
A.) Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe, Soziales und Eingliederung
- FRL "Integrative Maßnahmen"
- Soziale Betreuung Flüchtlinge
- Förderfibel Asyl
1. FRL "Integrative Maßnahmen"
Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ wird um Angebote zur Erstorientierung für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen erweitert.
Das Sächsische Kabinett hat die Novellierung der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. Zu der seit Juli 2015 bestehenden Förderung von Integrationsmaßnahmen von Vereinen, der Integrationsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem seit Juni 2016 hinzugekommenen Landessprachprogramm tritt nun die Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung, die in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt werden, als Teil 4 der Förderrichtlinie hinzu.
Die Basis für die nun förderfähigen Erstorientierungskurse geht auf das bundesweit besondere Modellprojekt „Wegweiserkurse für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen“ zurück. Im Rahmen des Projektes hat der Sächsische Volkshochschulverband sowie der Verein Arbeit und Leben e.V. im Auftrag der Integrationsministerin in sechs ausgewählten Erstaufnahmeeinrichtungen 200 Kurse á 30 Stunden mit jeweils 20 Teilnehmenden angeboten. Der Unterricht teilte sich in 15 Stunden sprachliche und 15 Stunden kulturelle Vermittlung.
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
- Weitere Informationen gibt es unter: www.willkommen.sachsen.de/IntM_Flyer.htm.
- Bisherige Förderrichtlinie "Integrative Maßnahmen"
Änderungen bei den Integrativen Maßnahmen - Landesfördermittel für Integrationsprojekte
Der Freistaat Sachsen hat für die Programme u.a. folgende Änderungen beschlossen:
Integrative Maßnahmen Teil 1
Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt
In Sachsen werden Integrative Maßnahmen gefördert, die die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, "Hilfe zur Selbsthilfe" zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. Ziel ist zudem die interkulturelle Öffnung in Organisationen sowie den Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit zu fördern.
Der Antrag ist zusammen mit der Stellungnahme des Landkreises/der Kreisfreien Stadt bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Zum 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.
Integrative Maßnahmen Teil 2
Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte - Die Förderung erfolgt 2019/2020 über die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung vom 2. Januar 2019.
Geänderte Förderbedingungen für Mikroprojekte Bei den Mikroprojekten im Rahmen der Integrativen Maßnahmen Teil 2 wurden folgende Förderbedingungen geändert:
- Die maximale Förderhöhe für Vereine und Initiativen beträgt 10 000 Euro pro Jahr.
- Die maximale Förderhöhe für Einzelantragsteller, die keiner Initiative angehören, beträgt 3.500 Euro pro Jahr.
- Reisekosten für Referenten sind nicht förderfähig.
- Honorare werden pro Antrag bis zu einem Betrag von max. 1 000 Euro gefördert.
- Die beantragte Fördersumme kann gekürzt bzw. der Antrag abgelehnt werden, wenn das Projekt nur in geringem Umfang der Sprach- und Kulturmittlung dient.
- Für Veranstaltungen, die innerhalb eines Tages durchgeführt werden, gilt eine Förderobergrenze von 1 000 Euro.
- Für Veranstaltungen von bis zu drei Tagen gilt eine Förderobergrenze von 1 500 Euro.
Informationen zur Antragstellung sowie der Antrag sind hier... abrufbar.
Quelle: Sächsische Aufbaubank, Pirnaische Str. 9, 01069 Dresden, Sebastian Krutschke, Tel.: 0351-49104273, Fax: 0351-49104205, E-Mail: klick hier...
2. Soziale Betreuung Flüchtlinge
Es werden Vorhaben gefördert, die:
a) zum Zurechtfinden in der unbekannten neuen Lebenssituation, zur Eigenverantwortlichkeit, zur Alltagsbewältigung und Aufnahme von Beschäftigung beitragen,
b) das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Unterstützung der Bewohner der Unterkunft fördern,
c) den Flüchtlingen helfen, Konfliktsituationen zu vermeiden oder zu bewältigen,
d) zum Kennenlernen und gegenseitigen Verständnis zwischen Flüchtlingen und der einheimischen Bevölkerung beitragen,
e) ehrenamtliches soziales Engagement der Bevölkerung, von Verbänden, der Kirchen und anderer gemeinwohlorientierter Einrichtungen und Organisationen fördern, sofern die Ziele dieser Richtlinie verfolgt werden,
f) zur Pflege des Kulturgutes der Flüchtlinge beitragen,
g) Hilfestellungen bei der Unterbringung in einer Wohnung und beim Einleben in eine Wohnung geben,
h) den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen durch Kinder fördern und unterstützend begleiten,
i) über Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise im jeweiligen Einzelfall aufklären und diese fördern.
Ausgeschlossen ist die Förderung von Vorhaben:
a) zur Verfahrens- oder Rechtsberatung,
b) die den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht entsprechen,
c) die die körperliche Unversehrtheit oder sonstige wichtige persönliche Rechtsgüter Dritter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Eigentum, gefährden.
Die Vorhaben richten sich an Flüchtlinge nach § 5 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015 (SächsABl. S. 992)
3. Förderfibel Asyl
Die Förderfibel Asyl soll den Gemeinden und Landkreisen bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden helfen. Sie gibt einen Überblick über Förderprogramme des Freistaates Sachsen, deren Förderzweck auch zur Unterstützung im Asylbereich geeignet ist.
Über eine knappe Beschreibung der Programme kann eine Vorauswahl getroffen werden. Zur detaillierten Prüfung werden jeweils Ansprechpartner und Internetlinks benannt.
Weitere Informationen gibt es in der Förderfibel.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern
B.) Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülern, Berrufsorientierung, GTA
- Zugang benachteiligter junger Menschen zu Beschäftigung/ ESF 2014-2020
- Soziale Schule - Konfliktlösung und Entwicklung sozialer Kompetenzen/ ESF 14-20
- Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen
- Schülercamps
- Vorhaben zur Berufsorientierung
- Ganztagsangebote an Schulen
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Produktionsschulorientierte Qualifizierungs-und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen
- Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe
Weitergehende Informationen zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds finden Sie unter: www.esf-in-sachsen.de
1. Zugang benachteiligter junger Menschen zu Beschäftigung/ ESF 2014-2020
1. Gefördert werden Vorhaben der beruflichen Orientierung und der Ausbildungsvorbereitung, die sich an den Vorgaben der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 SGB VIII orientieren. Dies können sein:
a) sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Vermittlung als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit,
b) sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet.
2. Zielgruppe sind junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 (ESF-Richtlinie SMS) vom 19. August 2014 (SächsABl. S. 1198) Teil C: Beschäftigungschancen für benachteiligte junge Menschen
2. Soziale Schule - Konfliktlösung und Entwicklung sozialer Kompetenzen/ ESF 14-20
Sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern
Gefördert wird:
a) die sozialpädagogische Arbeit an sächsischen allgemeinbildenden Schulen zur Erweiterung oder Ergänzung von bestehenden Angeboten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Der Schwerpunkt der Vorhaben liegt in methodisch-didaktisch untersetzten Hilfen mit individueller Förderplanung zur Stärkung der Persönlichkeit und zur Lösung individueller Problemlagen. Zusätzlich können Angebote an Klassen oder Gruppen in Verbindung mit oder aus der sozialpädagogischen Einzelfallarbeit heraus sowie Elternarbeit Inhalt der Vorhaben sein.
b) die koordinierende Begleitung für die Vorhaben, einschließlich der Entwicklung von methodischen und strukturellen Konzepten, der Aufbereitung vorhabensübergreifender Ergebnisse, der Einbeziehung der relevanten Akteure, der Netzwerkarbeit sowie der Erfassung und Abstimmung der Bedarfe.
Gefördert werden können als Vorhaben mit sozialpädagogischen Handlungsansätzen zum Erwerb oder zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen sowie Verbesserung der Lernmotivation. Bei der schuljahresbezogenen Förderung handelt es sich um die Erweiterung oder Ergänzung von Angeboten der Schulsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII. Die Maßnahmen sollen auf die Sicherung des Schulerfolges sowie die Vermeidung des Schulabbruches ausgerichtet sein.
Ab sofort und bis zum Stichtag 31.03.2016 sind Antragsstellungen für das Schuljahr 2016/2017 möglich.
- Planungsrahmen (Schreiben vom SMS vom 16.02.2016)
- Anlage: Förderbaustein
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 (ESF-Richtlinie SMS) vom 19. August 2014 (SächsABl. S. 1198) Teil B - Soziale Schule - sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung für Schüler
3. Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen
Gefördert werden Vorhaben, die die Erlangung des Hauptschulabschlusses beziehungsweise eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses unterstützen, insbesondere indem durch verstärktes Tätigwerden an Praxislernorten in einem realen beruflichen oder berufsnahen Umfeld ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet wird. Die Vorhaben wirken sowohl auf eine Verbesserung der Berufswahlkompetenz als auch der Ausbildungsfähigkeit der Schüler hin. Bei den Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote können Aspekte der sozialen Innovation integriert werden.
Weitere Informationen der FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014–2020 (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 7. Juli 2014 (SächsABl. S. 937) Teil A
4. Schülercamps
Gefördert werden Vorhaben
– zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz,
– zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen,
– zur individuellen Förderung und zur Erhöhung der Lernmotivation, einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination.
Die Vorhaben finden außerhalb der Schule statt und wirken auf die Beseitigung individueller Defizite der Schüler hin, um für die Teilnehmer die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn zu verringern.
Weitere Informationen der FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014–2020 (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 7. Juli 2014 (SächsABl. S. 937) Teil A
5. Vorhaben zur Berufsorientierung
Förderfähig sind Vorhaben zur Berufsorientierung, einschließlich koordinierender Aufgaben, die zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz sowie der Ausbildungsfähigkeit der Schüler beitragen. Die Vorhaben sollen eine Orientierung auf arbeitsmarktrelevante Berufsbilder geben und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Weitere Informationen der FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014–2020 (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 7. Juli 2014 (SächsABl. S. 937) Teil B
6. Ganztagsangebote an Schulen
Förderfähig sind Ganztagsangebote im Rahmen einer pädagogischen Gesamtkonzeption, die die Schule auf der Basis des Schulprogramms erarbeitet hat.
Die schulspezifische Gesamtkonzeption berücksichtigt die Rhythmisierung als Kernelement. Unterricht und Freizeitangebote sowie zusätzliche Lern- und Förderangebote sind inhaltlich und zeitlich miteinander verbunden. Dementsprechend sind die Lernzeit und der gesamte Schultag ausgewogen gestaltet.
Die Gesamtkonzeption beinhaltet Angebote in folgenden Arbeitsbereichen, wobei der Arbeitsbereich A den Schwerpunkt bilden soll:
Arbeitsbereich A: Leistungsdifferenzierte unterrichtsergänzende Lernangebote
Vielfältige zusätzliche Lernangebote richten sich an leistungsschwache und leistungsstarke Schüler entsprechend den persönlichen Interessen und Neigungen. Sie werden sowohl inhaltlich als auch didaktisch-methodisch entsprechend der unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit der Schüler gestaltet. Die Angebote bauen Defizite ab und zeigen Möglichkeiten und Potentiale für weitere Entwicklungswege auf. Die Unterstützung beruht auf diagnostischer Grundlage und ist individuell, partnerorientiert, gruppenbezogen oder themenorientiert ausgerichtet.
Unterrichtsergänzende Lernangebote und insbesondere Projekte zeichnen sich durch Schülerorientiertheit und Aktualität aus. Sie setzen sich intensiv und handlungsorientiert mit speziellen Problemlagen auseinander und werden zusätzlich, über die Maßgaben der Lehrpläne hinaus, angeboten. Die Mindestdauer von unterrichtsergänzenden Angeboten und Projekten beträgt ein Schulhalbjahr.
Arbeitsbereich B: Freizeitpädagogische Angebote und Schulklub
Freizeitpädagogische Angebote dienen vor allem der Strukturierung des Schultages und der Anleitung zu bewusstem Freizeitverhalten. Sie werden bedarfsorientiert angeboten. An weiterführenden Schulen können Schulklubs gefördert werden. Angebote im Schulklub müssen auf einer konzeptionellen Grundlage beruhen, die sich von der Schulsozialarbeit abgrenzt.
Die Konzeption muss folgende Angaben enthalten:
– Angaben zur Raumnutzung,
– pädagogisches Konzept einschließlich Personalplanung,
– zeitliche Planung.
Die kontinuierliche Kooperation mit außerschulischen Partnern ist bei der Umsetzung der Angebote anzustreben.
Eine Schule mit Ganztagsangeboten kann zum Aufbau und Erhalt notwendiger Arbeitsstrukturen und eines schulinternen Managements für Ganztagsangebote einen Ganztagskoordinator einsetzen. Zu seinen Aufgaben gehören die Leitung der Steuergruppe GTA an der Schule und die Koordination der gemeinsamen Vorhaben mit außerschulischen Partnern sowie die Abstimmung mit dem Schulträger.
Maßnahmen, die aufgrund anderer Richtlinien des Freistaates Sachsen gefördert werden, sowie Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, Maßnahmen zum Erhalt der ITInfrastruktur sowie Medienecken werden nach dieser Richtlinie nicht gefördert. Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten (FRL GTA) vom 11. Dezember 2013 (SächsABl.SDr. S. S895)
7. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte, die schulspezifisch, bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Jugendlichen erarbeitet werden. Kooperationsbeziehungen benachbarter Beruflicher Schulzentren sind zu nutzen. Die Projektlaufzeit ist jeweils auf ein Schuljahr begrenzt.
Mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist eine Zusammenarbeit anzustreben, sodass eine sinnvolle Abstimmung zwischen den Angeboten der Jugendhilfe und den Projekten nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie erfolgen kann. Projekte der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), in der jeweils geltenden Fassung, werden nicht gefördert.
Förderfähig sind insbesondere Projekte,
a) die vorhandene schulische Defizite der Schüler abbauen und die Lernmotivation im Hinblick auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder betrieblichen Tätigkeit erhöhen,
b) als unterstützende Angebote der Ausbildungsvorbereitung und Berufsorientierung auf der Grundlage individueller Fördermaßnahmen und -pläne,
c) als kompensatorische Angebote zum Erreichen der Berufsausbildungsreife und zur Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, welche die Lernvoraussetzungen nachhaltig und offensichtlich beeinträchtigen,
d) als interessen- und bedarfsorientierte außerunterrichtliche Angebote zur Anleitung eines bewusstem Freizeitverhaltens und zur Verbesserung der Integration benachteiligter Schüler.
Nicht förderfähig sind Projekte, die aufgrund anderer Richtlinien des Freistaates Sachsen gefördert werden können.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (Förderrichtlinie BVJ) vom 11. Dezember 2013 (SächsABl.SDr. S. S895)
8. Produktionsschulorientierte Qualifizierungs-und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen
Die individuelle berufliche Orientierung und Ausbildungsvorbereitung von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/ oder individuellen Beeinträchtigungen sowie erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf.
Weitere Informationen gibt es bei der SAB.
Quelle: Sächsische Aufbaubank
9. Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe
Die sozialpädagogisch begleitete Qualifizierung und Beschäftigung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung oder zum Übergang in die Erwerbstätigkeit.
Weitere Informationen gibt es bei der SAB.
Quelle: Sächsische Aufbaubank
C.) Ehrenamt und soziale Dienste
- Förderung der sozialen Arbeit (FRL soziale Arbeit)
- Bürgerschaftliches Engagement (FRL "Wir für Sachsen")
- Förderung von Freiwilligendiensten
1. Förderung der sozialen Arbeit (FRL soziale Arbeit)
1. Spitzenverbandsförderung:
Gefördert wird die Arbeit der anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bei der aktiven Mitgestaltung von aktuellen und grundsätzlichen sozialpolitischen Entwicklungen und Rahmenbedingungen sowie bei der Entwicklung von Initiativen, die soziale Probleme aufgreifen und Lösungsansätze entwickeln.
2. Projekte mit überregionaler Bedeutung:
Gefördert wird die gemeinwohlorientierte Arbeit mit überregionaler Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Alten-, Behinderten- und Familienhilfe sowie im Bereich der sozialen Integration, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers besteht.
3. Selbsthilfegruppen:
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung ehrenamtlich arbeitender Selbsthilfegruppen von Betroffenen sowie von Angehörigen Betroffener in den Bereichen gesundheitliche und soziale Selbsthilfe durch die Landkreise und kreisfreien Städte
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der sozialen Arbeit (FRL Soziale Arbeit) vom 26. November 2013 (SächsABl.SDr. S. S911)
2. Bürgerschaftliches Engagement (FRL "Wir für Sachsen")
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche beantragen
Mit den durch die Bürgerstiftung als Dienstleister des Freistaats ausgeschütteten Fördermitteln aus dem Programm "Wir für Sachsen" erreicht der Freistaat etwas in Deutschland Einmaliges: Er stellt die einzelnen Ehrenamtlichen und ihre Bedürfnisse in den Vordergrund und ermöglicht mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung, die beim Ehrenamt anfallenden Kosten abzufedern.
Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.
Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie Wir für Sachsen) vom 23. April 2018.
Die jeweiligen Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen.
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de und unter dem Service-Portal Amt24.
Quelle: Bürgerstiftung Dresden
Beratungstermine vereinbaren Sie bitte unter:
Bürgerstiftung Dresden
Besucheranschrift
Barteldesplatz 2
01309 Dresden
Themenstadtplan
Verkehrsverbund Oberelbe
Telefon
0351-3158150
, 0351-3158163
Fax 0351-3158181
E-Mail
wfs2@buergerstiftung-dresden.de
Website
www.buergerstiftung-dresden.de
Postanschrift
Barteldesplatz 2
01309 Dresden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr
3. Förderung von Freiwilligendiensten
Gefördert werden:
a) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ),
b) Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ),
c) Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen,
d) Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen (Fachstelle),
e) Einzelprojekte.
Für Projekte des FÖJ sind zusätzlich Förderungen aus Bundesmitteln nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl 2010, S. 1778 ff) durch den Bund (Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste – RL-JFD) vom 11. April 2012 (GMBl 2012, S. 174) zu beantragen.
Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). Die Formulare zur Antragstellung, zur Statistik sowie zum Verwendungsnachweis werden im Internet bereitgestellt. Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX, beim KSV und in der Förderdatenbank.
Aktuelle Information gibt es unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste/75896
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) vom 1. Juli 2014 (SächsABl. S. 872)
D.) Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche
- RL Familienförderung
- FRL Jugendpauschale Sachsen
- FRL Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
- FRL Jugendhilfe, überörtlicher Bedarf
- FRL Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen
- Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung
- RL Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)
- Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit
- Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle"
- Internationale Jugendarbeit - Jugendwerke und Bundesförderung
- Internationale Schüleraustausch
- Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit)
1. RL Familienförderung
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Sachsen fördert Einrichtungen und Maßnahmen zur Unterstützung von Familien.
Förderfähig sind Vorhaben in folgenden Bereichen:
- überregionale Angebote der Familienbildung,
- Projekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung,
- Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung,
- Angebote der Telefonberatung,
- Angebote der Familienfreizeit und -erholung,
- Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
- Übernahme der Patenschaft für Mehrlinge (ab Drillingsgeburten) durch den Ministerpräsidenten,
- Maßnahmen der assistierten Reproduktion,
- Projekte überregionaler Interessenvertretungen für Familien,
- Modellvorhaben
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- kommunale Gebietskörperschaften,
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und solche, die auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind,
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen,
- gemeinnützige rechtsfähige Vereine für Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
- Sorgeberechtige bei Mehrlingsgeburten und
- zugelassene Einrichtungen und Praxen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.
Voraussetzungen
Je nach Vorhaben gelten spezifische Voraussetzungen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Antragsverfahren
Abhängig von der Art der Maßnahme gelten unterschiedlichen Antragsfristen.
Anträge sind zu richten an:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig
Tel. (03 41) 12 66-0
Fax (03 41) 12 66-7 00 oder -8 00
E-Mail: post@ksv-sachsen.de
Internet: http://www.ksv-sachsen.de
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX, beim KSV und in der Förderdatenbank.
Quelle: Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung und Stärkung der sächsischen Familien (RL Familienförderung) vom 13. Dezember 2018, SächsABl. 2018 Nr. 52, S. 1553
2. FRL Jugendpauschale Sachsen
Stabilisierung und bedarfsgerechter Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX und beim KSV.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) FRL Jugendpauschale vom 20. Dezember 2012 (SächsABl. 2013 S. 146), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl.SDr. S. S 419)
3. FRL Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen
Zuwendungen werden gewährt für:
1. Vorhaben von landesweiter Bedeutung, insbesondere Modellprojekte und praxisbezogene Forschungsvorhaben einschl. entsprechender Fachveranstaltungen
2. Vorhaben mit regionalem Bezug, insbesondere:
- fachübergreifende, sozialraumorientierte Kooperations- und Vernetzungsvorhaben
- Projekte zur Unterstützung notwendiger Anpassungen insbesondere im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen
- Expertisen und Evaluationen zur Wirkung und Effizienz von Jugendhilfeleistungen
- Projekte zur Implementierung von erfolgreich erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe sowie an Schnittstellen zu anderen Fachbereichen
3. Maßnahmen und Projekte insbesondere in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Mitwirkung, des Engagements und der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX, beim KSV und in der Förderdatenbank.
Quelle: FRL Weiterentwicklung vom 6. April 2010 (SächsABl. S. 594), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl.SDr. S. S 419)
4. FRL Jugendhilfe, überörtlicher Bedarf
Zuwendungen zur Ausgestaltung bedarfsgerechter überörtlicher Angebote der Jugendhilfe.
- Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe
- Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, Fachtagungen
- Außerschulische Jugendbildung
- Internationale Jugendarbeit
- Internationale Projekte mit Fachkräften der Jugendhilfe
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX und beim KSV.
Quelle: FRL überörtlicher Bedarf vom 6. April 2010 (SächsABl. S. 591), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl.SDr. S. S 419)
5. FRL Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen
Sanierung, Um-und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendhilfe
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX und beim KSV.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen vom 30. Juli 2008 (SächsABl. S. 1089), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl.SDr. S. S 419)
6. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung
Verordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SächsSchKGAGFördVO) vom 23. Dezember 2008, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. April 2017 (SächsGVBl. S. 277) geändert worden ist.
Gefördert werden wohnortnahe Beratungen von Schwangeren zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten und Beratungsstellen, die der Information in Fragen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung dienen.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX.
Quelle: SMS - Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
7. RL Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Sachsen unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Gefördert werden
- Projekte mit überregionaler Bedeutung, Modellprojekte sowie Fachtagungen,
- Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen freier Träger,
- Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans,
- pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen sowie
- Angebote von Lernwerkstätten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Jugendhilfe,
- freie Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Verbände,
- Träger von Kindertageseinrichtungen sowie rechtsfähige Vereine und kommunale Gebietskörperschaften, die auf dem Gebiet der Kindertagespflege tätig sind, und
- kommunale oder rechtsfähige freie Träger, die im Bereich der Fortbildung auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung tätig sind.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen richten sich nach der Art des Vorhabens.
In der Regel ist ein fachlich begründetes Konzept vorzulegen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und Umfang des Vorhabens sowie nach dem Antragsteller.
Antragsverfahren
Anträge sind bis spätestens zum 30. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen.
Zuständig ist:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig
Tel. (03 41) 12 66-0
Fax (03 41) 12 66-7 00 oder -8 00
E-Mail: post@ksv-sachsen.de
Internet: http://www.ksv-sachsen.de
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX und beim KSV.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vom 5. Juli 2016 (SächsABl. S. 1055)
8. Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit
Die sächsische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit im Feb. 2017 beschlossen.
Damit wurde das Landesprogramm Schulsozialarbeit auf den Weg gebracht. Ziel ist, dass kein Kind auf der Strecke bleibt – sondern bessere Chancen für die Zukunft hat. Zu diesem Zweck sind im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro vorgesehen.
Sozialarbeiter an sächsischen Schulen sollen in schulischen und privaten Konflikt- und Krisensituationen Schüler professionell betreuen. Dadurch sollen die Schulabbrecherquote gesenkt und Lehrer entlastet werden. Schulsozialarbeit braucht Kontinuität und Verlässlichkei. Kontinuität soll durch die Fördergelder des Freistaates an Schulen kreisfreier Städte und Landkreise in ganz Sachsen sichergestellt werden.
- SSA Förderrichtlinie (FRL Schulsozialarbeit)
- SSA Regionales Gesamtkonzept
- SSA Förderkonzept
- SSA Fachempfehlung
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz - SMS
9. Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle"
Abbau von Barrieren: Sozialministerium fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 4 Millionen Euro
Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Das Sozialministerium fördert 2020 mit dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ erneut den Abbau von bestehenden Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Bereits zum siebenten Mal hat das Ministerium das Programm aufgelegt. Ziel ist die Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, indem der Zugang und die Nutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht oder erleichtert wird. Für die Umsetzung im kommenden Jahr stehen insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung. Erstmals sind dabei 25 Prozent der bereitgestellten Mittel für die Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen vorgesehen.
Seit 2014 hat Sachsen die Barrierefreiheit von über 1.000 „Lieblingsplätzen“ insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich gefördert.
Bezuschusst werden über das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ kleinere Investitionen zum Beispiel für den barrierefreien Zugang zum Gebäude, die Schaffung von barrierefreien Sanitäranlagen, aber auch für Vorhaben zur Verbesserung der barrierefreien Kommunikation beispielsweise durch den Einbau induktiver Höranlagen oder Hinweise in Blindenschrift.
Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 25.000 Euro je Einzelmaßnahme betragen. Eigentümer oder Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Gebäuden sowie ambulant tätige Ärzte und Zahnärzte können Anträge auf die Förderung über die zuständigen Landkreise oder Kreisfreie Städte stellen.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte entscheiden unter Beteiligung ihrer Behindertenbeauftragten und -beiräte auch über die Auswahl der Fördermaßnahmen.
Mit den Fördermitteln soll Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichet werden, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit einbezogen.
Weitere Informationen gibt es auf sachsen.de und auf dresden.de.
Quelle: SMS - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
10. Internationale Jugendarbeit - Jugendwerke und Bundesförderung
Als mitverantwortliche Zentralstelle bearbeitet der KSV Sachsen für Kommunen, lokale und regionale Maßnahmenträger, welche keinem Bundesverband angehören, nachfolgende Förderrichtlinien:
- Deutsch-Französisches Jugendwerk
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Im Rahmen des KJP erfolgt eine Bearbeitung der Anträge für die:
- Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH
- Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem
- Deutsch-Israelischer Jugendaustausch ConAct
Die aktuellen Richtlinien finden Sie auf den o.g. Internetseiten.
Weitere Informationen gibt es beim KSV.
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
11. Internationale Schüleraustausch
Förderung der interkulturellen Kompetenz und Mehrsprachigkeit und der internationalen Verständigung, insbesondere im Rahmen bestehender Schulpartnerschaften, durch
- Klassen- oder Gruppenaustausch
- Einzelaustausch von Schülern
- Projektarbeit
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation in Form des Klassen- und Schülergruppenaustausches sowie des Einzelaustausches,
- Mobilitätsmaßnahmen von Schülern berufsbildender Schulen,
- bilaterale oder multilaterale Projekte und Maßnahmen im In- und Ausland, die nicht unter Ziffer II Nr. 1 oder 2 fallen.
- Im grenznahen Raum zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen können auch Kurz- oder Tagesbegegnungen gefördert werden.
- In begründeten Fällen können auch Maßnahmen aufgrund von Vereinbarungen des Staatsministeriums für Kultus gefördert werden.
Weitere Informationen gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation an sächsischen Schulen vom 20. September 2012 (SächsABl. S. 1269), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409)
12. Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit)
Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen.
Projekte können unter anderem sein:
- Erfahrungsaustausche,
- Informationsveranstaltungen,
- Kultur- und Sportveranstaltungen,
- Begegnungen und Exkursionen von Kinder-, Schüler und Jugendgruppen,
- Erstellung von Informationsmaterial,
- Sprachcamps und Sprachkurse (Deutsch, Polnisch, Tschechisch, Sorbisch).
Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.
Weitere Informationen gibt es in der Förderdatenbank, in REVOSAX und in Amt24.
Quelle: RL Internationale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2019, Sächsisches Amtsblatt Nr. 11 vom 14. März 2019, S. 446
E.) Demokratie und Toleranz, politische Bildung
- Aussteigerprogramm - RL APro
- Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen"
- Interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit, Europagedanke
- Fanprojekte
1. Aussteigerprogramm - RL APro
Maßnahmen für das Landesprogramm zum "Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene"
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum "Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene" (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm - RL APro) vom 6. Dezember 2013 (SächsABl.SDr. S. S808)
2. Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen"
Auf Grundlage der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen
- Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Bundesland stärken, sowie
- Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen:
- Landesweite Fachnetzwerke,
- Regionale Netzwerke,
- Projekte zur Demokratieförderung,
- Kleinprojekte und
- Bildungsfahrten.
Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus abbauen helfen. Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen«
Die geltende Fassung der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« können Sie über den folgenden Link abrufen.
Antragsformulare
Die Antragsformulare stehen Ihnen auf der Website der Antrags- und Bewilligungsstelle zum Download zur Verfügung. Bitte reichen Sie neben dem Antragsformular selbst auch alle geforderten Anlagen ein.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
3. Interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit, Europagedanke
Interregionale Zusammenarbeit
- Ausgestaltung und Vertiefung der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik, Niederschlesien (Polen) und Lubuskie (Polen), der Slowakei, der Bretagne (Frankreich), Alberta (Kanada) und Quebec (Kanada);
- Begleitung und Unterstützung der Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen mit anderen Staaten Mittel-und Osteuropas, insbesondere Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn und der Ukraine
- Entwicklung des Verständnisses für die Situation und die Probleme der Staaten mit Entwicklungsrückstand in Afrika, Asien und Lateinamerika (bildungspolitische Arbeit im Freistaat Sachsen);
Grenzübergreifende Zusammenarbeit
- Unterstützung der Pflege und Intensivierung der Kontakte in den Euroregionen zwischen den Nachbargemeinden und Gebietskörperschaften im Grenzraum zur Republik Polen und der Tschechischen Republik;
Europagedanke
- Unterstützung europapolitischer Öffentlichkeitsarbeit, die mit möglichst hoher multiplikatorischer Wirkung über die politischen Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene und deren Auswirkungen und Bedeutung für den Freistaat Sachsen informieren
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Gemeinsamen Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens vom 1. September 2015 (SächsABl. S. 1290)
4. Fanprojekte
Förderung von Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans insbesondere durch Fanprojekte, Vereine und Verbände sowie zur Erhöhung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX .
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Fanprojekten (Förderrichtlinie Fanprojekte) vom 6. Dezember 2013 (SächsABl.SDr. S. S808)
F.) Opfer- und Präventionshilfen
- Opfer- und Präventionshilfen
- Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
- Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
1. Opfer- und Präventionshilfen
Zuwendungen für sozialpädagogische Angebote und Leistungen von Trägern der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Die Angebote und Leistungen beziehen sich auf folgende Arbeitsfelder:
- sozialpädagogische Angebote für Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene und Probanden des sozialen Dienstes der Justiz
- Untersuchungshaft-Vermeidung bei Jugendlichen
- Betreutes Wohnen
- Beratung und Betreuung von Opfern und Straftätern
- Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter der Straffälligen- und Opferhilfe
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen der freien und staatlichen Straffälligen- und Opferhilfe einschließlich Tagungen
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsisches Staatsministerum der Justiz für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Opfer- und Präventionshilfe (VwV Opfer- und Präventionshilfe) vom 10. Dezember 2013 (SächsABl.SDr. S. S832)
2. Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
Zuwendungen für Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit im vorschulischen Bereich, im schulischen Bereich, in der Erwachsenenaufklärung, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (ausgenommen Veranstaltungen für Lehrer, die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport durchgeführt werden)
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit vom 13. Juni 2008 (SächsABl. S. 898), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABl.SDr. S. S808)
3. Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
Förderung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Prävention, Aufklärung insbesondere auch im Rahmen der sächsischen Gesundheitsziele, der psychosozialen Beratung und Betreuung im Krankheitsfall und zur Krankheitsnachsorge
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17. September 2009 (SächsABl. S. 1677), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2013 (SächsABl.SDr. S. S911) Teil C
G.) Soziale Stadtentwicklung
- Niedrigschwellige, informelle Vorhaben für Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten
1. Niedrigschwellige, informelle Vorhaben für Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten
Das Sächsische Staatsministerium des Innern fördert in der europäischen Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) niedrigschwellige, informelle Vorhaben für Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten.
Weitere Informationen zur FRL gibt es in der REVOSAX.
Quelle: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung in benachteiligten Stadtgebieten, (RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014–2020) vom 9. März 2015