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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/service/foerderung/weitere/slm-ergaenzende-medienkompetenz-projektfoerderung.php 15.05.2024 09:34:32 Uhr 30.06.2024 15:24:45 Uhr

FÖRDERMITTEL: Angebote zur Förderung der Informationskompetenz und Meinungsbildung junger Mediennutzender

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) stellt im Rahmen der ergänzenden Medienkompetenz-Projektförderung 2024 Fördermittel bereit, die zur Förderung der Informationskompetenz und Meinungsbildung junger Mediennutzerinnen und Mediennutzer bis 29 Jahre zu  gesellschaftlich relevanten Themen verwendet werden sollen. Antragsfrist: 15.07.2024

Hintergrund

  1. Die Informationsquellen und die Art und Weise des Nachrichtenkonsums haben sich maßgeblich gewandelt. Besonders deutlich wird dies bei den 14- bis 29-Jährigen, der so genannten Generation Z. Diese Altersgruppe kennzeichnet sich hinsichtlich ihrer Mediennutzung durch drei wesentliche Merkmale: Sie wuchs in einer rundum digitalisierten Medienwelt mit einem ausdifferenzierten Medienangebot auf, hat die zeitlich intensivste Mediennutzung im Vergleich der Altersgruppen, nutzt dabei intensiv Social Media und agiert dabei sowohl als Konsument als auch Produzent verschiedenster Informationen.
     
  2. Plattformen wie Instagram, YouTube und TikTok gehören für die Altersgruppe zu wichtigen Quellen für Nachrichten und Informationen. Für knapp zwei Drittel sind originäre Onlineangebote die wichtigste Informationsquelle zum aktuellen Zeitgeschehen und für rund 30 Prozent ist Social Media der wichtigste Kontaktpunkt.
     
  3. Mit dem Nachrichtenkonsum über Social Media geht auch eine veränderte Wahrnehmung einher, welche Personen als maßgebliche Informationsquellen fungieren. Während bei Nachrichtenmedien Journalistinnen und Journalisten als verlässliche Informationsgeber erkannt werden, sind es bei Instagram & Co. zunehmend Prominente, Influencer und Privatpersonen, die aus den verschiedensten Interessen heraus agieren. Dadurch wird die Unterscheidung zwischen faktenbasierter Information, Desinformation, Meinungsäußerung oder Werbung deutlich erschwert. Zudem agieren Mediennutzende in Social Media selbst als Gatekeeper und bestimmen mit wenigen Wischbewegungen welche Informationen sie erhalten möchten. Algorithmen unterstützen die Auswahl dessen, was gefallen könnte und bestimmen so zum einen über die inhaltliche Vielfalt an Informationen und versorgen den Nutzenden außerdem mit stark emotionalisierenden und mitunter auch extremen Inhalten, um ihn möglichst lange und aktiv auf der Plattform zu halten. 
     
  4. Die dargestellten Einflüsse – intensive Nutzung, eigene Zusammenstellung der Inhalte und Rezipieren von Informationen verschiedenster privater und kommerzieller Akteure zum aktuellen Zeitgeschehen – stellen erhöhte Anforderungen an die Informationskompetenz.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es daher, junge Mediennutzerinnen und Mediennutzer  mit geeigneten Medienkompetenzangeboten dabei zu unterstützen, sich der vielfältigen Interessen und Meinungen bewusst zu werden, auf die sie bei ihrer Social Media-Nutzung treffen. Dabei sollen sie auch für mögliche Desinformation sensibilisiert werden und Strategien aufgezeigt bekommen, diese zu erkennen, um ihre Kompetenzen im Hinblick auf eine bewusstere mediale Wahrnehmung zu stärken.

Beantragung

Interessierte Vereine, Einrichtungen und Initiativen sind ab sofort aufgerufen, für die Umsetzung von Medienbildungsangeboten zum benannten Themenschwerpunkt bis zum 15.07.2024 eine Förderung bei der SLM zu beantragen. Es soll eine Vielzahl an kleineren und partizipativen Angeboten ermöglicht werden, sodass je Maßnahme zwischen 2.000,00 und 8.000,00 Euro beantragt werden können.

Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 03.09.2024. Ein früherer Maßnahmenbeginn ist anzeige- und genehmigungspflichtig.

Der Förderantrag kann ab sofort vollständig und unterzeichnet bis zum 15.07.2024, 24 Uhr, mit dem Stichwort: "MK-Projektförderung 2024" per E-Mail an: info@slm-online.de gesendet werden (Frist: Eingang im E-Mail-Postfach und Ausschlussfrist).

Alle weiteren Informationen zur Beantragung und den dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie im AUFRUF.

Quelle & Kontakt

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21 · 04109 Leipzig
Telefon: 0341-2259132
Telefax: 0341-2259199
Internet: www.slm-online.de