Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de

https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2019/01/neufassung-der-richtlinie-familienfoerderung.php 07.01.2019 09:22:27 Uhr 27.04.2024 18:18:54 Uhr

Neufassung der Richtlinie Familienförderung

Förderung von Familienfreizeit erhöht sich und Antragsverfahren für Unterstützung der Kinderwunschbehandlungen wird gebündelt.

Am 1. Januar 2019 trat das Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung und Stärkung der sächsischen Familien in Kraft. Es löst die bisherige Förderrichtlinie ab.

Ziel ist weiterhin die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung. Der Freistaat Sachsen wird dafür in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 insgesamt über 5,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Die bisherige Förderung von Familienfreizeit und -erholung wird erhöht. Der Zuschuss wird von 7,50 auf 9 Euro pro Tag erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 20 Prozent. Damit profitieren sowohl Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erhalten, als auch einkommensschwache erwerbstätige Familien und insbesondere Alleinerziehende von dieser Förderung.

Neu geregelt wird das Antragsverfahren zur Förderung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Die bisherige Trennung der Ausreichung von Landes- und Bundesförderung wird aufgehoben. Anträge für die Landes- und Bundesförderung sind beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu stellen. Die neuen Antragsformulare können ab sofort beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, Fachbereich 3, Reichsstraße 3 in 09112 Chemnitz oder über assrepro@ksv-sachsen.de angefordert werden.


Quelle: SMS - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz