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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2020/06/soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.php 03.06.2020 11:06:20 Uhr 02.05.2024 08:50:05 Uhr

Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen

Freistaat Sachsen unterstützt sächsische Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind.
Verschiedene Euroscheine

Die Coronakrise hat in diesem Jahr viele getroffen, nicht nur Unternehmen, sondern u. a. auch soziale Organisationen. Jetzt bietet der Freistaat Sachsen einen einmaligen Zuschuss für soziale Träger mit ihren sächsischen Einrichtungen, die infolge der Krise in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind.

Die Hilfe zielt auf gemeinnützige soziale Organisationen ab, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind, z. B. gemeinnützige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Kinder- und Jugenderholungszentren, Schullandheime, Jugendherbergen, Familienferien- und -bildungsstätten, Naturfreundehäuser oder Freizeit- und Tagungshäuser.

Hier finden Sie alle Informationen zum Soforthilfe-Zuschuss "Soziale Organisationen".

Anträge können bis spätestens 30. September 2020 gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Quelle: Sächsische Aufbaubank/ Redaktion: Heidi Winter