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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2020/09/millionen-euro-fuer-den-erhalt-gemeinnuetziger-einrichtungen.php 03.09.2020 16:20:00 Uhr 03.05.2024 16:07:20 Uhr

100 Millionen Euro für den Erhalt gemeinnütziger Einrichtungen

Jugendherbergen, Schullandheime und Jugendbildungsstätten haben wegen der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle. Damit ihr Weiterbetrieb gesichert wird, startet das Bundesjugendministerium ein Sonderprogramm.
Geldscheine als Fächer

Mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt das Bundesjugendministerium kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich bedroht sind.

Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden.

Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Anträge können bis zum 30. September 2020 bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen gestellt werden.

Weitere Infos: https://www.bmfsfj.de/blob/160126/0207b0efd301d6b8c796311edb23de3a/sonderprogramm-jugendherbergen-data.pdf

Redaktion: Heidi Winter / Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend