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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2021/06/foerderung-von-urlaub-fuer-familien-mit-kleinem-einkommen.php 29.06.2021 15:11:43 Uhr 06.05.2024 11:12:40 Uhr

Förderung von Urlaub für Familien mit kleinem Einkommen

Zuschuss bis zu 9 Euro pro Tag und Familienmitglied
Eltern mit zwei Kindern rennen durch Düne

Gemeinsame Familienurlaube dienen der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärken die Familiengemeinschaft. Der Freistaat Sachsen möchte mit seinen Zuschüssen zur Familienerholung einkommensschwachen Familien einen Familienurlaub ermöglichen.  

Gefördert werden Eltern und Alleinerziehende mit ihren Kindern oder Pflegekindern bis 18 Jahre und Kindern mit einer Behinderung, für die ein Kindergeldanspruch besteht, die ihren Hauptwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.

Unterstützung gibt es für einen Urlaubsaufenthalt von sieben bis maximal 14 Tagen in Deutschland pro Kalenderjahr. Dabei kann der Zuschuss pro teilnehmendes förderfähiges Familienmitglied und Aufenthaltstag bis zu 9 Euro betragen. Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld, Kinderpflege- und Pflegegeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Landesblindengeld und Landeserziehungsgeld oder den Mindestbetrag des Elterngeldes.

Weitere Infos zu Berechnung und Antragstellung unter: https://www.familie.sachsen.de/familienurlaub.html

Redaktion: Heidi Winter/ Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt