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https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2021/06/kinderfreizeitbonus-2021.php 22.06.2021 14:36:49 Uhr 06.05.2024 03:18:38 Uhr

Kinderfreizeitbonus 2021

Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind.
Eltern mit zwei Kindern rennen durch Düne

Der Bundestag hat mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher KEIN Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Bei Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) ist zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus  beantragt werden. Dieses Formular finden Sie ab Anfang Juli 2021 unter www.familienkasse.de. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 (z.B. Bewilligungsbescheid) können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt.
 
Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800-4555543 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann ab Juli an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden.

Kundinnen und Kunden, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialleistungen nach SGB XII beziehen, allerdings Leistungsempfänger in den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind, erhalten ebenfalls den Kinderfreizeitbonus. Hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zuständigen Stelle automatisch ausgezahlt.

Aktuelle Informationen sowie Anträge unter: www.familienkasse.de.


Redaktion: Heidi Winter, Quelle: Bundesagentur für Arbeit