Landeshauptstadt Dresden - jugendinfoservice.dresden.de

https://jugendinfoservice.dresden.de/de/news/archiv/2021/06/neu-foerderrichtlinie-orte-des-gemeinwesens.php 29.06.2021 15:10:51 Uhr 06.05.2024 00:41:49 Uhr

Neu: Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens«

7,4 Millionen Euro für 2021/22 geplant
Verschiedene Euroscheine

Die sächsische Staatsregierung hat die neue gemeinsame Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens« des Sozial- und des Demokratieministeriums beschlossen. Hierfür stehen im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2021/22 insgesamt 7,4 Millionen Euro zur Verfügung, davon 5,2 Millionen Euro für Soziale Orte.

Damit soll auf verschiedene Entwicklungen reagiert werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Gefördert werden nicht nur soziale Orte, sondern auch Orte der Demokratie.

Soziale Orte sollen insbesondere in Kommunen oder Stadtteilen mit sozialen Belastungen oder infrastrukturellen Defiziten entstehen, in denen konkrete Orte der Begegnung fehlen. Hierbei kann an bereits vorhandene Initiativen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angeknüpft werden.

Orte der Demokratie entwickeln ein Dach, unter dem Bürgerinnen und Bürger aller Schichten und Gruppen vor Ort zusammenkommen und demokratische Entscheidungen erfolgreicher gestalten.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.

Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von Sozialen Orten mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines Sozialen Ortes unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig, in Bezug auf Orte der Demokratie 100.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.

Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.

Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Redaktion: Heidi Winter/ Quelle: Sächsische Staatskanzlei